Personalrecht Schule

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Personalangelegenheiten, Personalvertretungen


Ansprechpartner/innen­liste für Lehrpersonal

Hier finden Sie Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Dezernats 47 Personalangelegenheiten Schule.

Allgemeine Personalien und Haushalt

Personalien der Lehrkräfte an Schulen

Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für den Schulbereich

Im Arbeitsleben haben Arbeitgebende ihre Beschäftigten vor Benachteiligungen zu schützen.

Lehrkräfte und sonstiges Personal im Sinne von § 58 Schulgesetz NRW, die im Regierungsbezirk Münster im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen an öffentlichen Schulen tätig sind, können sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden. Dies ist unabhängig davon möglich, ob Sie als Lehrkraft oder als sonstige Personal in einem Beamten- oder Tarifbeschäftigungsverhältnis oder Vorbereitungsdienst tätig sind. Auch als Bewerberin oder Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle für eine Tätigkeit im Regierungsbezirk Münster an öffentlichen Schulen können Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden.

Eine Benachteiligung nach § 1 AGG ist jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Personen, die von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an die in den Ansprechpartnerlisten genannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Ihre Schule.

 

Allgemeine Kontakdaten:

Dezernat 47

Personal- und Stellenplanangelegenheiten


Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 09:00 – 11:30 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 – 15:30 Uhr


Telefon: 0251 411-4747
Telefax: 0251 411-84747

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