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Schwerbehindertenrecht
Fachaufsicht
Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen circa 500.000 Verfahren bearbeitet, um eine Behinderung oder gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festzustellen. Für eine einheitliche Rechtsanwendung hat die Bezirksregierung Münster die Fachaufsicht in Nordrhein-Westfalen über die kommunalen Leistungsträger, soweit diese Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Die Fachvorgaben für die Verfahren werden von der Bezirksregierung entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen erstellt und nachgehalten. Dies gilt auch für den Bereich des Verfahrensrechts und des Sozialdatenschutzes. Die Zuständigkeit für die vorgenannten Bereiche erstreckt sich ebenfalls auf Eingaben und Beschwerden in Einzelfällen.
Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbstständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Auch Mehraufwendungen für Hilfsgeräte, die viele Menschen mit Behinderungen im Alltag benötigen, können dort beantragt werden.
Rechtsvorschriften
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Zusätzliche Informationen
Kontakt
Für Fragen zu Ihrem Widerspruchsverfahren im Schwerbehindertenrecht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0251 411-3382
Hotline-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr
und
Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungsantrag, zu Nachweisen für die Finanzbehörden sowie zur Ausweisausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wertmarke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgabenträger, den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/der Sie leben.