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Schwerbehindertenrecht
Ansprechpartner/innenliste
Ihr Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist Ihr Kreis oder die kreisfreie Stadt, wo Sie Ihren Wohnsitz innehaben beziehungsweise sich dort gewöhnlich und rechtmäßig aufhalten.
Alle Anfragen wie beispielsweise
- Fragen zum Antragsverfahren,
- Sachstandsanfragen nach Antragstellung oder Überprüfung von Amts wegen,
- Fragen zum Ausweis oder Ausweisverlängerungen,
- Fragen zu den Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
richten Sie bitte ausschließlich an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Für eine einheitliche Rechtsanwendung hat die Bezirksregierung Münster die Fachaufsicht in Nordrhein-Westfalen über die kommunalen Leistungsträger, soweit diese Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen.
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Zusätzliche Informationen
Kontakt
Für Fragen zu Ihrem Widerspruchsverfahren im Schwerbehindertenrecht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0251 411-3382
Hotline-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr
und
Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungsantrag, zu Nachweisen für die Finanzbehörden sowie zur Ausweisausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wertmarke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgabenträger, den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/der Sie leben.
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