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Schwerbehindertenrecht


Ansprechpartner/innen­liste

Ihr Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist Ihr Kreis oder die kreisfreie Stadt, wo Sie Ihren Wohn­sitz inne­haben beziehungs­weise sich dort gewöhnlich und rechtmäßig aufhalten.

Alle Anfragen wie beispielsweise

  • Fragen zum Antragsverfahren,
  • Sachstandsanfragen nach Antragstellung oder Überprüfung von Amts wegen,
  • Fragen zum Ausweis oder Ausweisverlängerungen,
  • Fragen zu den Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

richten Sie bitte ausschließlich an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Für eine einheitliche Rechts­anwendung hat die Bezirks­regierung Münster die Fach­aufsicht in Nordrhein-Westfalen über die kommunalen Leistungs­träger, soweit diese Fest­stellungs­verfahren nach dem Schwer­behinderten­recht durchführen.


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Zusätzliche Informationen

Kontakt

Für Fragen zu Ihrem Wider­spruchs­verfahren im Schwer­behinderten­recht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

0251 411-3382

Hotline-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr

und

Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr



Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungs­antrag, zu Nach­weisen für die Finanz­behörden sowie zur Ausweis­ausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wert­marke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgaben­träger, den Kreis oder die kreis­freie Stadt, in dem/der Sie leben.

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