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Schwerbehindertenrecht


Antrag stellen

SB 5/26 - 05/2012

© Bezirksregierung Münster

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Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über ein Formblatt zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich. Ansprechpartner für spezielle Fragen sind die kreisfreien Städten und Kreise.

Antragsformulare

Antragsformulare liegen zum Abholen bereit bei:

  • Kreisverwaltungen
  • Stadtverwaltungen
  • Behindertenverbänden
  • Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen

Die Antragsformulare werden auch als Dokument zum Herunterladen angeboten.

Antrag formlos 

Ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann auch formlos gestellt werden. Die zuständige Behörde wird dann dem Antragsteller eine Eingangsbestätigung senden und das notwendige Formular beifügen.

Der Feststellungsbehörde kann bereits mit dem Antrag ein farbiges Foto vom Antragsteller vorgelegt werden. Dieses Bild muss eine Größe von 45 x 35 Millimeter im Hochformat haben und ohne Rand sein. Auf der Rückseite muss der Name des Antragstellers vermerkt sein.

Online-Antrag

Mit dem Online-Verfahren ELSA.NRW kann ein Antrag direkt am PC ausgefüllt und an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist die angezeigte Erklärung auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde (das ist die kreisfreie Stadt oder der Landkreis, in der/dem Sie leben) zu senden. Wird die Unterschrift nicht nachgereicht, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

Kontakt

Für Fragen zu Ihrem Wider­spruchs­verfahren im Schwer­behinderten­recht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

0251 411-3382

Hotline-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr

und

Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr



Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungs­antrag, zu Nach­weisen für die Finanz­behörden sowie zur Ausweis­ausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wert­marke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgaben­träger, den Kreis oder die kreis­freie Stadt, in dem/der Sie leben.

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