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Schwerbehindertenrecht
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig, etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung formlos beantragt werden. Die Gültigkeit des Dokuments wird ohne Änderungen auf Antrag verlängert, sofern die grundlegenden Voraussetzungen rechtlich Bestand haben. Das bedeutet, dass Feststellungs- oder Rentenbescheide und gegebenenfalls Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen nicht durch eine unanfechtbare neue Entscheidung geändert worden sind.
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises ist nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Alternativ kann die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der neue Ausweis ist nicht verlängerbar. Nach Ablauf der Gültigkeit ist wieder ein neuer Ausweis auszustellen.
Die Verlängerung oder Neuausstellung erfolgt für die Dauer von längstens fünf Jahren. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
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Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungsantrag, zu Nachweisen für die Finanzbehörden sowie zur Ausweisausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wertmarke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgabenträger, den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/der Sie leben.