Förderung

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Digitalisierung an Schulen


Digitale Sofortausstattung an Schulen

Bezeichnung Förderprogramm

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Sofortausstattung an Schulen Nordrhein-Westfalens auf Basis der Zusatzvereinbarung zum „DigitalPakt Schule“.

Wer wird gefördert?

  • Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen sowie
  • Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Logopädie, Berufe in der Physiotherapie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Podologie, Hebammen, Orthoptik, medizinisch-technische Assistenz und Diätassistenz).

Was wird gefördert?

  1. Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüle ​mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs. Schülerinnen und Schüler haben Bedarf, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können. Die Zuwendungsempfänger entscheiden über die bedarfsgerechte Verteilung in den Schulen.​
  2. Ausstattung der Schulen für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote. Förderfähig sind benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software und notwendige Schulungen, um die zu schaffenden Online-Angebote möglichst als Offene Lernangebote verfügbar zu machen.

Weitere Voraussetzungen

Ausnahmsweise gilt die Förderung von Vorhaben als bewilligt, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind. Es wird empfohlen, die gesamten Maßnahmen in einem Antrag zu bündeln. Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen sind bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen. Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt auf Grundlage des zeitgleichen Mittelabrufes unter Verwendung des Mittelabrufformulars. Zur Erklärung der Wirtschaftlichkeit und der plausiblen Kostenschätzung reicht die Erklärung zur Mittelverwendung aus. Weitergehende Erläuterungen des Antragstellers in Bezug auf die Plausibilisierung der zur Förderung beantragten Kosten sind nicht nötig. Alle benötigten Dokumente stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Förderfähige Sachausgaben

  • für die Anschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).
  • für benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software und notwendige Ausgaben für Schulungen.

Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig..

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es wird sichergestellt, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte sofort verwendet und in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur integriert werden können. Eine Zustimmung der Nutzer zu den Nutzungsbedingungen für die schulgebundenen mobilen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ist ebenfalls sicherzustellen. Die mit den Fördermitteln erstellten Inhalte werden soweit möglich als Offene Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) verfügbar gemacht. Der Zuwendungsempfänger weist in geeigneter Form auf die Förderung durch den Bund und das Land aus dem DigitalPakt Schule hin (z.B. Aufkleber auf den beschafften mobilen Endgeräten).

Bis zum 31. Juli 2021 nicht für die Zwecke des Sofortausstattungsprogramms verbrauchte Mittel sind an die Bezirksregierungen des Landes ohne Zinsaufschlag unverzüglich zurückzuzahlen. Der Verwendungsnachweis ist mit Hilfe des entsprechenden Formulars bis zum 30. September 2021 zu führen.

Der Zuwendungsempfänger weist in geeigneter Form auf die Förderung durch das Land hin (z. B. Aufkleber auf den beschafften mobilen Endgeräten).

Downloads

Technischer Hinweis zur digitalen Signatur des Antrags: Webformulare unterstützen keine digitalen Signaturen. Wenn Sie den Antrag digital unterzeichnen möchten, müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel (oder Link) speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit einem entsprechenden Programm aufgerufen, ausgefüllt und signiert werden. Wir bitten um Zusendung an: gigabit@brms.nrw.de.

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