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Digitalisierung an Schulen
Förderung von IT-Administration
Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Das Programm befindet sich in der Abwicklung.
DigitalPakt Café
Wir laden Sie zu unserem wöchentlichen Online-Beratungsangebot, dem „DigitalPakt Café“, ein. Hier können Sie offene Fragen zu den Förderprogrammen, insbesondere zu den Themen Umschichtung der Mittel, Abruf von Fördermitteln sowie dem Einreichen von Verwendungsnachweisen, stellen. Jeden Montag um 10 Uhr können Sie ohne vorherige Anmeldung mit dem Link, den Sie in der Einladung vom 04.07.2024 erhalten haben, teilnehmen. Sollten Sie unsere Einladung nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Bezeichnung Förderprogramm
Das Land NRW gewährt auf Basis der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 den Schulträgern Unterstützung beim Auf- und Ausbau professioneller Administrationsstrukturen der digitalen Infrastruktur in Schulen. Ziel ist, die Schulträger im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden schulischer IT-Infrastrukturen zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
- Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
- Träger von genehmigten Ersatzschulen sowie
- Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie Träger staatlich anerkannter Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Logopädie, Berufe in der Physiotherapie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Podologie, Hebammen, Orthoptik, medizinisch-technische Assistenz und Diätassistenz).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die bereits seit dem 03.06.2020 begonnen worden sind, im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden der schulischen IT-Infrastruktur, die in unmittelbarer Verbindung zu Investitionen nach der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen durchgeführt werden, im Einzelnen:
1.1 Befristete Personalausgaben für umgesetzte oder neu eingestellte IT-Administrierende des Schulträgers (Lohnzahlungen, vertragliche und tarifliche Zusatzleistungen sowie die Lohnnebenzahlungen)
1.2 Befristete IT-Administration durch externe IT-Dienstleister als Sachausgaben (Vergütung von Personentagessätzen)
2. Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden
Wie hoch ist die Förderung?
Als zuwendungsfähige Ausgaben können folgende Höchstbeträge im Rahmen der Förderung anerkannt werden:
- Förderung von eigenem Personal des Schulträgers: Je nach Eingruppierung in eine der drei Leistungsgruppen und der Art der Vergütung (Monats-/Tages-/Stundensatz) gibt es verschiedene Höchstbeträge. Diese können Sie der Anlage 1 der Richtlinie entnehmen. Bei Teilzeitbeschäftigungen werden die Höchstbeträge entsprechend der Teilzeit reduziert.
- Förderung zur Beauftragung externer IT-Dienstleister: Förderfähig sind Kosten bis zur Höhe der Personentagessätze nach Anlage 1 der Richtlinie.
- Förderung für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen: Förderfähig sind Kosten von bis zu 10.000,00 € einmalig pro Fachkraft.
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % dieser zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger erbringen ihren Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Jedem Schulträger steht ein eigenes Schulträgerbudget als Höchstbetrag für die jeweilige Förderung zur Verfügung. Der Verteilungsschlüssel ergibt sich aus den Schülerzahlen der Schulträger und der Anzahl der Lehrkräfte bei den Schulträgern.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Der Förderantrag inklusive dazugehöriger Anlagen ist online unter www.digitalpakt-nrw.de zu stellen. Mit einem Antrag kann das gesamte Schulträgerbudget abgerufen werden. Es ist aber auch möglich, während der Laufzeit des Förderprogramms mehrfach Anträge auf Förderung zu stellen.
Weitere Zuwendungsbestimmungen
Die Zuwendungsempfänger haben sicherzustellen, dass die geschaffenen professionellen Administrations- und Support-Strukturen allen von ihm getragenen Schulen zur Verfügung stehen und möglichst zentrale Strukturen eingerichtet werden.
Den Zuwendungsempfängern wird auferlegt, bei Planungen, Durchführungen von Investitionsmaßnahmen und Mittelverwendung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Eine Doppelförderung ist unzulässig.
Downloads und weitere Links
- Flyer Digitalpakt (pdf, 217 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- FAQ-Liste (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag ONLINE-FORMULAR (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Förderantrag für die Kommunalaufsicht (pdf, 469 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf ONLINE-Formular (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis ONLINE-Formular (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anleitung zum Verwendungsnachweis (pdf, 980 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)