Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Städtebauförderung

Bezeichnung Förderprogramm

Städtebauförderprogramm

Förderprogramm

Ab dem Jahr 2020 wurden die bisher sechs Programmachsen in der Städtebauförderung des Bundes und der Länder:

  1. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (AZ)
  2. Soziale Stadt (ST)
  3. Stadtumbau West (SUW)
  4. Städtebaulicher Denkmalschutz (SD)
  5. Kleinere Städte und Gemeinden (KSG)
  6. Zukunft Stadtgrün (ZS)

auf die nachfolgenden drei Programmachsen verringert.

  1. Lebendige Zentren (LZ) - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne:

    Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zu Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt, um ihre Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu schaffen.

  2. Sozialer Zusammenhalt (SZ) - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten:

    Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft.

  3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) - Lebenswerte Quartiere gestalten

    Maßnahmen zur Unterstützung der Städte und Geeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, um diese frühzeitig in die Lage zu versetzten, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu beförden.

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

  • Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus
  • Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung
  • Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles, Erhalt und Weiterentwicklung von bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkernen
  • Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten
  • Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts
  • Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur

Wie sind die Konditionen?

40- bis 80- prozentige Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag für das Städtebauförderprogramm nach dem Antragsmuster ist der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde ausschließlich in elektronischer Form an das zentrale Postfach staedtebaufoerderung@bezreg-muenster.nrw.de zu übersenden. Für umfangreiche Anlagen kann auf Anfrage ein Datei-Uploadordner eingerichtet werden.

Wann ist der Antrag zu stellen?

In der Regel ist der Antrag bis zum 30. September des Jahres für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr zu stellen. Hierzu erfolgt ein gesonderter Programmaufruf durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales NRW.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, LHO, Verwaltungsvereinbarungen Bund/Land

Was noch wichtig ist?

Bis 2022 wurde mit dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt. Dieses Programm wird in 2023 durch den Bund nicht fortgeführt.

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1–3
48143 Münster
E-Mail: staedtebaufoerderung@brms.nrw.de

Downloads

Rechtsvorschriften

Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.

Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.

Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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