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Förderprogramme von A – Z
Städtebauförderung
Bezeichnung Förderprogramm
Städtebauförderprogramm
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
- Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf (Soziale Stadt)
- REGIONALEn
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Stadtumbau West)
- Erhalt und Weiterentwicklung von bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkernen und -bereichen mit denkmalwerter Substanz (Städtebaulicher Denkmalschutz)
- Sicherung und Stärkung der zentralörtlichen Versorgungsfunktionen der kleineren Städte und Gemeinden vor allem in dünn besiedelten bzw. ländlichen Räumen (Kleinere Städte und Gemeinden)
Wie sind die Konditionen?
40- bis 80-prozentige Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist dreifach zu stellen. Ein Exemplar verbleibt beim jeweiligen Kreis (Kommunalaufsicht). Zwei weitere Exemplare gehen an die Bezirksregierung, die mit Bericht ein Exemplar an das zuständige Ministerium weitergibt.
Wann ist der Antrag zu stellen?
In der Regel ist der Antrag bis zum 30. September des Jahres für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr zu stellen. Hierzu erfolgt ein gesonderter Programmaufruf durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, LHO, Verwaltungsvereinbarungen Bund/Land
Was noch wichtig ist?
Neben dem jährlich aufzustellenden Förderprogramm können im Investitionspakt Soziale Integration auch Einzelmaßnahmen gefördert werden.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Downloads
- Antragsformular Städtebauförderung (docx, 41 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erklärung zum Antrag auf Weiterleitung von Zuwendungen in den außergemeindlichen Bereich (doc, 51 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Projektblatt zum Förderantrag (doc, 36 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kosten- und Finanzierungsübersicht (xlsx, 54 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Grundstücksliste (Anlage zur Kosten- und Finanzierungsübersicht) (xls, 29 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Formular Baufachliche Bestätigung im Rahmen der Antragsstellung (doc, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (DOCX, 19 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf nach Baufortschritt (Hochbaumaßnahmen) gem. Nr. 1.5 ANBest-G (DOCX, 19 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweisformular zur Anteilsfinanzierung (nur für Fördermaßnahmen, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 bewilligt wurden) (doc, 99 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage Baufachliche Bestätigung zum Verwendungsnachweis (doc, 26 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag (pdf, 292 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Broschüre „Fördermöglichkeiten zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ (pdf, 256 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (§ 31 GFG 2011) wie auch die Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.
Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.
Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.