Förderung

Hauptinhalt

Förderprogramme von A – Z


Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen

Bezeichnung Förderprogramm

Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straße und Radwege

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Reine Deckensanierungen von

  • Straßen
  • Radwegen
  • Gehwegen

in kommunaler Baulast.

Die Förderung ist nicht auf verkehrswichtige Straßen beschränkt; lärmmindernde Fahrbahnbeläge sind zuwendungsfähig.

Wie sind die Konditionen?

Der Regelfördersatz beträgt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kommunen, die als strukturschwach gelten (= Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms – RWP), erhalten einen Zuschlag von 5%-Punkten.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bewilligungsbehörde

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

  • Bedarfsanmeldungen bis spätestens zum 31.07.2020 um einen Gesamtüberblick des Förderbedarfs zu erhalten
  • Finanzierungsantrag bis spätestens zum 30.11.2020 um eine Abrechnung der Maßnahme bis Ende 2021 zu gewährleisten.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)

Was noch wichtig ist?

  • Das Sonderprogramm ist bis Ende 2021 befristet
  • Bagatellgrenze grundsätzlich 20.000 Euro
  • Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung
  • Eine Begrenzung der Auszahlung der Zuwendung bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises entfällt
  • Die Zweckbindungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster,
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Downloads

Rechtsvorschriften

Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.

Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.

Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}