Landschaft

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Natur- und Landschaftsschutz


Förderung

Geld mit Keimling

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Für den Naturschutz und die Landschaftspflege sind neben personellem Einsatz vor allem finanzielle Mittel notwendig. Hierfür gewährt die Bezirksregierung Münster auf Antrag Fördermittel. Hierzu gehören Mittel aus den Strukturfonds der Europäischen Union, nämlich dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel, unter anderem auf Grundlage der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa).

Mit den Fördermitteln werden unter anderem unterstützt:

  • die unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, um Landschaftspläne aufzustellen und umzusetzen,
  • kommunale Naturschutzprojekte
  • Pflege und Entwicklung in Schutzgebieten,
  • Förderung des Biotopverbundes,
  • Naturparks, um den Naturhaushalt zu verbessern und Erholungseinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten,
  • Tätigkeiten der Biologischen Stationen und der ehrenamtlich tätigen Naturschutzvereine,
  • der Ankauf schutzwürdiger Flächen und Biotope.

Einen Antrag auf Projektförderung können stellen:

  • Kreise,
  • kreisfreie Städte und Gemeinden,
  • Privatpersonen,
  • Naturparks,
  • Biologische Stationen sowie
  • Vereine und Verbände, die sich für die Belange des Natur- und Artenschutzes einsetzen.

Die Förderung für die beantragten Maßnahmen erfolgt als Anteilsfinanzierung in der Regel in einer Höhe von 50 bis 80 Prozent.

Folgende Förderprogramme bietet die Bezirksregierung Münster aktuell an:

Natur- und Landschaftsschutz

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Zusätzliche Informationen

Ansprechpartner/innen

Bitte beachten:
Ihre direkten Ansprechpartner für die Förderthemen sind in den konkreten Förderprogrammen direkt zu finden.

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