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Förderprogramme von A – Z
Förderrichtlinien Wolf
Bezeichnung Förderprogramm
Förderrichtlinien Wolf
Wer wird gefördert?
Das Land NRW gewährt Billigkeitsleistungen für Entschädigungen und in einem Wolfsgebiet Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinien Wolf an natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften mit landwirtschaftlichem Haupt- oder Nebenerwerb.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Billigkeitsleistung erfolgt eine Entschädigung der durch den Wolf direkt getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde), der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten oder aus Tierschutzgründen getöteten Tiere sowie der Verluste durch Verwerfen. Darüber hinaus werden auch folgende Ausgaben entschädigt:
- für einen Tierarzt im Fall der Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich der Kosten für Medikamente,
- Sachschäden an Zäunen und Schutzvorrichtungen, die durch den Wolfsübergriff entstanden sind,
- Gebühren für die amtliche Marktwertermittlung sowie Untersuchungskosten für tot aufgefundene Tiere.
Im Rahmen der Zuwendung werden in einem Wolfsgebiet Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild gefördert. Bei Bedarf kann die Förderung von Präventionsmaßnahmen für weitere Tierarten zugelassen werden.
Wie sind die Konditionen?
Bei der Billigkeitsleistung 100 % des Betrages der amtlichen Wertermittlung für die Tiere (durchzuführen durch die untere Veterinärbehörde) sowie der oben genannten sonstigen Kosten.
Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen werden 100 % der Kosten für die Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung des wolfsabweisenden Grundschutzes in einem Wolfsgebiet, einem Wolfsverdachtsgebiet sowie in der umgebenden Pufferzone und die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden in einem Wolfsgebiet gefördert. Die Bagatellgrenze für die Förderung von Präventionsmaßnahmen beträgt 200 € Zuwendung.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen für die im Regierungsbezirk Münster befindlichen Gebiete, sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei einzureichen. Hierzu gehören für das Wolfsgebiet Schermbeck und Pufferzone Teile der Kreise Borken und Recklinghausen sowie Teile der Städte Bottrop und Gelsenkirchen.
Für die sonstigen Gebiete im Bereich des Wolfsgebietes Schermbeck und die umliegende Pufferzone – Kreis Kleve, Kreis Wesel, Teile der Städte Duisburg und Oberhausen – ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag auf Billigkeitsleistung ist innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung der amtlichen Feststellung, die durch das LANUV erfolgt (ACHTUNG: Meldung des Vorfalls an das LANUV innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnisnahme) und in der der Wolf eindeutig als Verursacher festgestellt wurde oder mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, zu stellen.
Der Antrag auf Übernahme der Präventionsmaßnahmen ist vor Beginn der Präventionsmaßnahme, das heißt vor Ausschreibung und vor Auftragserteilung, zu stellen.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen „Förderrichtlinien Wolf“ vom 3. Februar 2017 in der Fassung vom 06.03.2019 in Verbindung mit § 44 LHO und den Verwaltungsvorschriften (VV) für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich ANBest-P.
Downloads
- Antrag auf Gewährung einer Entschädigungsleistung (Billigkeitsleistungen) zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Rahmen der Richtlinien Wolf (pdf, 428 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen im Rahmen der Richtlinien Wolf (pdf, 484 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag auf Auszahlung der Zuwendung zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch den Wolf für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild (pdf, 350 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Eckpunkte der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“) (pdf, 181 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer/in (pdf, 122 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (pdf, 174 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vorgaben zum Aufbau einer wolfsabweisenden Einzäunung (Grundschutz im Sinne der Richtlinie Wolf) (pdf, 50 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Förderrichtlinien Wolf) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Förderrichtlinien Wolf) vom 06.03.2019 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Kontakt Meldungen
Melden Sie bitte jede Sichtung eines Wolfes möglichst bald an das Landesumweltamt (LANUV NRW), das dafür zuständig ist.
Werktags:
Landesumweltamt (LANUV)
Telefon: 02361 305-0
Außerhalb der Geschäftszeiten/am Wochenende:
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV
Telefon: 0201 714488
E-Mail: wolf_nrw@lanuv.nrw.de
Weitere Links
- Portal „Wolf in NRW“ – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Portal „Wolf in NRW“ – Wolfsgebiet Schermbeck (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wölfe in Nordrhein-Westfalen – Themenseite des Umweltministeriums NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- DBBW – Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe (Wolfsmanagementplan) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luchs- und Wolfberater in NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)