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Förderprogramme von A – Z
Förderrichtlinien Wolf
Bezeichnung Förderprogramm
Förderrichtlinien Wolf
Wichtig: Wo ist der Antrag zu stellen?
Ab dem 01.01.2022 ist die Zuständigkeit für die Herdenschutzberatung, die Entschädigung von Wolfsrissen, die Förderung von Schutzzäunen und die Förderung des Kaufs ausgebildeter Herdenschutzhunde in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen zum Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gewechselt.
Dies betrifft auch alle Förderanträge, bei denen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten hat. Die schon gestellten Anträge werden von Seiten der Bezirksregierungen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Zusätzliche Informationen
Kontakt Meldungen
Melden Sie bitte jede Sichtung eines Wolfes möglichst bald an das Landesumweltamt (LANUV NRW), das dafür zuständig ist.
Werktags:
Landesumweltamt (LANUV)
Telefon: 02361 305-0
Außerhalb der Geschäftszeiten/am Wochenende:
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV
Telefon: 0201 714488
E-Mail: wolf_nrw@lanuv.nrw.de
Weitere Links
- Portal „Wolf in NRW“ – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Portal „Wolf in NRW“ – Wolfsgebiet Schermbeck (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wölfe in Nordrhein-Westfalen – Themenseite des Umweltministeriums NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- DBBW – Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe (Wolfsmanagementplan) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luchs- und Wolfberater in NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
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