Der Bestand des Laubfrosches geht seit Jahrzehnten landesweit zurück. © Franz Reinhard
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Natur- und Landschaftsschutz
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Artenschutz
Der Artenschutz zielt darauf, die biologische Vielfalt zu schützen. Hauptursachen der Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten weltweit sind ihre wirtschaftliche Verwertung und der Verlust natürlicher Lebensräume infolge der Inanspruchnahme durch die Menschen.
Der nationale und besondere Artenschutz schützt und pflegt vorrangig die heimischen wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen. Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung und das Landesnaturschutzgesetz NRW. Durch sie werden auch die artenschutzrelevanten Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie konkretisiert und umgesetzt.
Die Aufgaben der Bezirksregierung Münster umfassen im Bereich des Artenschutzes insbesondere:
- die Fach- und Rechtsaufsicht für die unteren Naturschutzbehörden,
- fachliche Stellungnahmen zu Verwaltungsentscheidungen, wie zum Beispiel Planfeststellungsverfahren,
- die Bearbeitung von Eingaben/Petitionen.
Rechtsvorschriften
- EG-Vogelschutzrichtlinie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Artenschutz und Artenvielfalt (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Infosysteme und Datenbanken des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)