© contrastwerkstatt/Fotolia
Service-Navigation und Suche
Hauptinhalt
Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften
Anerkennung von Lehramtsprüfungen und -befähigungen aus anderen Bundesländern
Die Bezirksregierung Münster entscheidet über die Anerkennung von Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder lehramtsspezifische Hochschulabschlussprüfung – Bachelor-/Masterstudiengang) und Lehramtsbefähigungen (Zweite Staatsprüfung), die in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt oder erworben wurden, für folgende Lehrämter:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt für sonderpädagogische Förderung.
Antrag stellen
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bitte auf dem Postweg unter Verwendung des Antragsformulars (siehe Downloads). Bitte fügen Sie dem Antrag die im Formular aufgeführten Antragsunterlagen bei.
Alternativ können Sie den Antrag auch über das NRW Serviceportal stellen:
Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Fall (auch bei Antragstellung über das NRW ServicePortal) auf dem Postweg einzureichen.
Bitte verzichten Sie auf die Verwendung von Bewerbungsmappen oder ähnlichem Verpackungsmaterial.
Für die Anerkennung von Lehrämtern mit gymnasialer Oberstufe ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.