Personalrecht Schule

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Personalräte für Lehrerinnen und Lehrer


Bezirkspersonalrat Grundschulen

Bezirkspersonalrat Grundschulen

© Bezirksregierung Münster

Die Grundschule ist die einzige Schulform mit einer dreistufigen Personalvertretung:

Die Örtlichen Personalräte (ÖPR) bei den Kreisen und Städten, der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Mittelbehörde in Münster und der Hauptpersonalrat (HPR) beim Schulministerium in Düsseldorf vertreten die Interessen aller Lehrkräfte in den Grundschulen.

Grundschullehrerinnen und -lehrer können sich in allen Dienstgeschäften, die bei der Bezirksregierung geregelt werden, an die Mitglieder des Bezirkspersonalrates wenden.

Im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sind die Aufgaben des Personalrates festgelegt. Der Paragraph 72 nennt die stärksten Beteiligungsrechte des Personalrates, zum Beispiel:

Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten bei:

  • Einstellung
  • Beförderung
  • Laufbahnwechsel
  • Eingruppierung,
  • Höhergruppierung, Herabgruppierung
  • Versetzung zu einer anderen Dienststelle
  • Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung

Generell beraten Sie die Personalräte vor Ort und bei der Bezirksregierung auch bei Problemen mit Fach- und Seminarleitern oder mit der Schulleitung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Personalrat der richtige Ansprechpartner ist, nehmen Sie einfach Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

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