Personalrecht Schule

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Personalräte für Lehrerinnen und Lehrer


Personalrat Hauptschulen

Personalrat

© Bezirksregierung Münster

Der Personalrat verhandelt mit der Dienststelle über berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten (§ 64 Nr. 5 LPVG). Er berät die Beschäftigten individuell und vertraulich. Er begleitet Kolleginnen und Kollegen auf Wunsch bei Dienst- oder BEM-Gesprächen und unterstützt sie bei Ver­setzungs­anträgen. Der Personalrat führt jährlich Personal­versamm­lungen und Teil-Personal­ver­sammlungen durch (z.B. für Lehrerräte).

Dienstanschrift

Personalrat für Beschäftigte
an Hauptschulen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Zimmer N 4032
48147 Münster

Telefon: 0251 411-4303
E-Mail: prhauptschule@brms.nrw.de

Leitungsteam

  • Michael Walke, Vorsitzender
  • Thomas Janssen, 1. Stellvertreter
  • Jennifer Harbeck-Röhrich, 2. Stellvertreterin

Sprechzeiten

Montag: 10.00–15.00 Uhr
Dienstag: 10.00–15.00 Uhr
Mittwoch: Sitzungstag
Donnerstag: 10.00–15.00 Uhr
Freitag: 10.00–13.00 Uhr

Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.


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Ansprechpartner

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