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Überwachungsplan und -programme, Umweltinspektionsberichte


Umweltinspektionsberichte

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Die zuständigen Behörden führen in den industriellen Anlagen im Regierungsbezirk Münster Umweltinspektionen durch. Dabei prüfen sie, ob die erforderlichen Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Das Ergebnis der Inspektionen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen dokumentieren die Inspekteure in Umweltinspektionsberichten. Sie übermitteln den Bericht dem Anlagenbetreiber und veröffentlichen ihn im Internet.

Ein wichtiger Teil der Umweltinspektionen ist die Besichtigung der Anlage vor Ort. Hierbei prüft die Behörde, ob die kontrollierten Anlagen die in Rechtsvorschriften und Nebenbestimmungen zu den Genehmigungen festgelegten Umweltanforderungen einhalten. Außerdem überwacht sie die Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt. Die umweltrelevanten Anlagen sollen dabei medienübergreifend überwacht werden (Luft, Wasser, Abfall).

Zuständigkeiten

Die Bezirksregierung Münster führt medienübergreifende Umweltinspektionen für Industrieanlagen mit besonders hohem Umweltrisiko, die der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unterliegen durch. Außerdem werden wasserwirtschaftliche Anlagen, unter anderem Kläranlagen und Wasserwerke, sowie Deponien regelmäßig überwacht. Insgesamt überwacht die Bezirksregierung circa 1.200 Anlagen.

Für alle anderen Anlagen sind die unteren Umweltschutzbehörden der fünf Kreise und drei kreisfreien Städte zuständig.

Umweltinspektionsberichte

Mit einem Klick auf die Karte erhalten Sie eine Übersicht der Umweltinspektionen im jeweiligen Kreis/der jeweiligen kreisfreien Stadt. 

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