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Überwachungsplan und -programme, Umweltinspektionsberichte


Überwachungsplan und Überwachungsprogramme

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Nach Vorgaben der Europäischen Union wurden für geplante Anlagen­überwachungen zusätzliche Pflichten in das Bundes-Immissions­schutzgesetz (BImSchG) aufgenommen. Umwelt­behörden in Deutsch­land müssen deshalb Überwachungs­pläne und Überwachungs­programme für besonders umweltrelevante Anlagen aufstellen: Anlagen die der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen (IED-Anlagen).

Der Überwachungsplan für den Regierungsbezirk Münster (Erläuterung der wesentlichen Umweltprobleme) wurde mit den Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt. Er wird von den Umweltbehörden im Regierungsbezirk genutzt, um die Bürger zu informieren.

Jede Umweltbehörde hat außerdem ihr Überwachungsprogramm (Liste der umweltrelevanten Anlagen mit den Überwachungshäufigkeiten) veröffentlicht.

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im Inspektionserlass weitergehende Anforderungen für die Überwachung der Anlagen festgelegt. Danach sind nicht nur die IED-Anlagen von den Umweltbehörden regelmäßig zu überwachen, sondern alle Anlagen, die aus Sicht der Umweltbehörden maßgeblichen Einfluss auf die Umweltqualität haben. In ihre Überwachungsprogramme haben die Umweltbehörden im Regierungsbezirk Münster Industrieanlagen, abfall- und wasserwirtschaftliche Anlagen aufgenommen.

Die Bezirksregierung Münster als Obere Umweltschutzbehörde und die Kreise und kreisfreie Städte als Unteren Umweltschutzbehörden sind für die Überwachung zuständig.

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