Die Abfallhierarchie © Bezirksregierung Münster
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Abfall
Obere Abfallwirtschaftsbehörde
Zu Abfall zählen alle Stoffe oder Gegenstände, von denen sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder muss. Dazu gehören Verpackungen und Essensreste genauso wie alte Farben oder Batterien. Für die Abfallwirtschaft gilt im Umgang mit Abfall die sogenannte Abfallhierarchie: Abfall vermeiden, wertvolle Rohstoffe verwerten und Restabfälle umweltverträglich beseitigen. Nach diesem Grundsatz der Kreislaufwirtschafts- und Abfallpolitik richtet auch die obere Abfallwirtschaftsbehörde bei der Bezirksregierung ihre Arbeit aus.
Obere Abfallwirtschaftsbehörde
Aufgabe der oberen Abfallwirtschaftsbehörde ist es, eine möglichst abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das bedeutet, Abfall zu vermeiden, um weniger Rohstoffe zu verbrauchen und die natürlichen Ressourcen zu schonen. Das heißt auch, Abfälle stofflich und energetisch zu verwerten und sie somit in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.
Für Restabfälle gilt es, eine umweltverträgliche Beseitigung zu gewährleisten. Damit stellt die Behörde sicher, dass langfristig keinerlei Beeinträchtigungen von Abfällen auf Deponien für Mensch und Umwelt ausgehen können.
Neben der Beratung von Abfallerzeugern, Abfallbesitzern und Entsorgern gewinnt deren Überwachung an Bedeutung. Die Aufgaben der oberen Abfallwirtschaftsbehörde bestehen deshalb im Wesentlichen darin:
- Abfallanlagen inkl. Deponien zu genehmigen und zu überwachen sowie
- die Abfallströme zu kontrollieren
Gesetzliche Grundlage
Rechtsgrundlage der heutigen Abfallwirtschaft ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (KrWG). Ziel des Gesetzes ist es, den Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, Abfall zu vermeiden und angefallenen Abfall stärker zu recyceln, damit die natürlichen Ressourcen geschont werden. Zum anderen soll es sicherstellen, dass Abfälle umweltverträglich beseitigt werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz zielt darauf, dass bereits im Vorfeld, bevor Abfall entsteht, die Instrumente ansetzen, mit denen Abfälle vermieden und verwertet werden.
Damit liegt die Entsorgungsverantwortung nicht nur bei den Kommunen, sondern nach dem Verursacherprinzip auch bei privaten Abfallerzeugern. Die gewerblichen Abfallerzeuger sind für die Verwertung ihrer Abfälle selbst verantwortlich, während die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abfälle aus privaten Haushalten sowie von gewerblichen Abfällen beseitigen lassen.
Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen. Sie sind nach dem neuesten Stand der Technik so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Sofern die Abfälle nicht nur geringfügige organische Anteile enthalten, sind sie thermisch oder mechanisch-biologisch vorzubehandeln. Hierfür sind entsprechende Behandlungsanlagen erforderlich. Darüber hinaus sind Deponien auch weiterhin unverzichtbar:
- um Reststoffe aus den Vorbehandlungsanlagen abzulagern, insbesondere aus den mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen,
- für Abfälle, die die Ablagerungswerte ohne Vorbehandlung einhalten.
Planung der Abfallwirtschaft
Ziel der Abfallwirtschaftsplanung ist es, eine mindestens zehnjährige Entsorgungssicherheit für die zu entsorgenden Siedlungsabfälle zu gewährleisten. Dies sind die Abfälle aus Haushalten insgesamt, einschließlich der getrennt erfassten Wertstoffe und Problemabfälle, sowie die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen.
Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten sind von der Überlassungspflicht ausgenommen. Sie sind von den Abfallerzeugern eigenverantwortlich nach den Anforderungen des Abfallrechts zu entsorgen.
Wesentliche Instrumente der Abfallwirtschaftsplanung sind
- die Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) der entsorgungspflichtigen Kreise, kreisfreien Städte und Dritten, auf die eine Entsorgungspflicht übertragen wurde und
- die Abfallwirtschaftspläne (AWP) der Länder.
In Nordrhein-Westfalen erstellt das Umweltministerium die Abfallwirtschaftspläne.
Abfallwirtschaftskonzepte (AWK)
Die Abfallwirtschaftskonzepte der Entsorgungspflichtigen sollen eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung geben. Abfallwirtschaftskonzepte haben insbesondere zu enthalten:
- Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle,
- Darstellung von Maßnahmen, um überlassungspflichtige Abfälle zu vermeiden und zu verwerten,
- die von der Entsorgungspflicht ausgeschlossenen Abfälle,
- den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit und
- Angaben über Kooperationen mit anderen Entsorgungspflichtigen.
Wenn ein neues Abfallwirtschaftskonzept aufgestellt wird, sind die Festlegungen eines bestehenden Abfallwirtschaftsplanes zu beachten. Abfallwirtschaftskonzepte sind fortzuschreiben und alle fünf Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen der Bezirksregierung vorzulegen.
Abfallwirtschaftspläne (AWP)
Die Abfallwirtschaftspläne des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen geben überörtlich die Ziele zur Abfallvermeidung, seiner Verwertung und Beseitigung vor. Insbesondere enthalten sie die Vorgaben zur Wiederverwendung und des Recyclings. Außerdem führen sie die notwendigen Abfallbeseitigungsanlagen auf. Des Weiteren sind bedeutende Abfallbeseitigungs- und verwertungsanlagen und falls erforderlich geeignete Flächen für Anlagen zur Abfallentsorgung darin auszuweisen.
Abfallwirtschaftspläne können unter anderem festlegen, welche Abfallbeseitigungsanlage die Kreise, kreisfreien Städte und Dritte, denen eine Entsorgungspflicht übertragen wurde, zu nutzen haben.
Rechtsvorschriften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Dokumentenverzeichnis der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz für die Öffentlichkeit (VTU-Public) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht in Deutschland – Bundesministerium für Umwelt (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfall | Ressourcen – Umweltbundesamt (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfall- und Kreislaufwirtschaft – Umweltministerium NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfall – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)