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Abfall
Abfallbehandlung und -entsorgung
Als Abfallwirtschaftsbehörde fördert die Behörde einen möglichst abfallarmen Wirtschaftskreislauf. Dabei sollen natürliche Ressourcen geschont und die Umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen gesichert werden. Die Zulassung und Überwachung von Abfallanlagen und die damit verbundenen Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund.
Abfallanlagen
Die Abfallanlagen, die die obere Abfallwirtschaftsbehörde zulässt und überwacht sind in der Regel solche, die Abfälle behandeln, sowie solche, in denen Abfälle zeitweilig gelagert werden.
Die Bezeichnung Siedlungsabfälle, fasst alle Abfälle zusammen, die in Haushalten und in ähnlicher Form in Gewerbe und Industrie anfallen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Haushaltsabfälle,
- hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,
- Abfälle von öffentlichen Flächen und
- solche aus wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Klärschlamm.
Zur Behandlung der Siedlungsabfälle stehen im Regierungsbezirk folgende Anlagen zur Verfügung:
- Hausmüllverbrennungsanlagen,
- mechanisch-biologische Behandlungsanlagen sowie
- biologische Behandlungsanlagen.
Die Bezirksregierung genehmigt und überwacht weitere Anlagen zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Abfällen, die nicht zu den Siedlungsabfällen zählen. Dazu zählen:
- Wertstoffhöfe,
- Gewerbeabfallsortieranlagen,
- Altholzaufbereitungsanlagen,
- Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen und
- Aufbereitung von Elektrogeräten.
Rechtsvorschriften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Dokumentenverzeichnis der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz für die Öffentlichkeit (VTU-Public) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
- Planung der Abfallwirtschaft
- Abfallstromkontrolle
- Anzeige oder Erlaubnis nach Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Biogasanlagen
- Deponien
- Bodenschutz/Altlasten
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- Bürgerbroschüre zu Beteiligung und Rechtsschutz bei Planungs- und Bauvorhaben in Deutschland und den Niederlanden
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht in Deutschland – Bundesministerium für Umwelt (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfall | Ressourcen – Umweltbundesamt (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfall- und Kreislaufwirtschaft – Umweltministerium NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfall – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)