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Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen


Initiative Datenschutz an Schulen

Tastatur mit Taste Datenschutz

© Gunnar3000/AdobeStock

Ausgangslage

Mit der zunehmenden Digitalisierung von Schule und Unterricht rücken Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit der von der Schule verarbeiteten Daten vermehrt in den Fokus. Im Zuge der Konzeption der Landeslösung LOGINEO NRW und der Reaktionen auf die Herausforderungen, mit denen sich Schulen in der Pandemiesituation konfrontiert sahen, wurden und werden grundsätzliche Fragestellungen offenbar, deren Beantwortung sich auf viele schulische Prozesse auswirkt.

Datenschutz – Unterstützung statt Hindernis

Grundsätzlich sind das Schulgesetz NRW und die darauf basierenden Verordnungen, gestützt auf die Ermächtigungsgrundlage der DSGVO, die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitungen an Schulen (§§120-122 SchulG NRW, VO-DV I, und VO-DV II). Daten werden zudem auch auf Basis freiwillig erteilter, jederzeit widerrufbarer, wirksamer Einwilligungen der Betroffenen verarbeitet.

Bei der täglichen Erfüllung des den Schulen übertragenen Bildungs- und Erziehungsauftrags werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben oft als hinderlich angesehen. Diese Einschätzung beruht auf der verbreiteten Praxis, den Datenschutz bei der Konzeption und Implementierung von Prozessen nicht von Beginn an mitzudenken. Wird er bei Vorhaben und in Projekten allerdings erst zu einem Zeitpunkt einbezogen, wenn Entscheidungen schon getroffen und Prozesse schon modelliert oder sogar eingeführt sind, führt dies nicht selten dazu, dass diese umgestaltet oder sogar gestoppt werden müssen.

Aufgabe und Ziel des Datenschutzes ist jedoch nicht, Vorgehensweisen grundsätzlich zu verhindern, sondern diese auf rechtlich sicherem Boden anzusiedeln. Immerhin handelt es sich beim Datenschutz um ein Recht mit Verfassungsrang. Bei Digitalisierungsvorhaben sollte er deshalb von Beginn an mitgedacht werden. So wird er dabei unterstützen, Datenverarbeitungen mit den Rechten der betroffenen Personen in Einklang zu bringen.

Initiative Datenschutz an Schulen

Aus verschiedenen Gründen werden die für die Schulen geltenden Rechtsgrundlagen im Bereich des Datenschutzes mitunter schulindividuell ausgelegt, wodurch sich mancherorts Prozesse und Verfahrensweisen etabliert haben, die bisweilen in rechtlichen Grauzonen angesiedelt sind.

Um den vorhandenen Unsicherheiten zu begegnen und die beteiligten Akteure in der Schulaufsicht, in den Schulen und die behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten für die Schulen zu unterstützen, wurde in der Bezirksregierung Münster die Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen“ gebildet. In enger Abstimmung der Dezernate 46 (Bildung in der digitalen Welt) und 48 (Schulrecht) nimmt sich die Arbeitsgruppe der aufkommenden Fragen aus dem Themenfeld an und erarbeitet praxisnahe Lösungen, die die Konformität mit geltendem Recht und die Handlungsfähigkeit der Schulen im Blick behalten.

Im Rahmen der „Initiative Datenschutz an Schulen“ wurden von der Arbeitsgruppe Informationen, Dokumente und Prozesse im Kontext von Datenschutz und Datensicherheit erarbeitet. Um ein einheitliches Verständnis der datenschutzrechtlichen Belange im Schulbereich zu erreichen, wird deren Implementation durch die Bezirksregierung Münster vorangetrieben.

Informationen dazu, wie eine Schule sich entlang der Initiative Datenschutz rechtskonform aufstellen kann, finden sich hier:

Beraten und unterstützt werden Schulen durch die für sie zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Diese machen den Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechende Angebote. Eigeninitiativ können Schulen auch auf die Datenschutzbeauftragten zugehen und mit diesen individuelle Beratungstermine vereinbaren.

Bausteine der Initiative Datenschutz

Grafik „Bausteine der Initiative“

© Bezirksregierung Münster

Ansprechpersonen „Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen“

Anlaufstelle für Anfragen von Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern in mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Ausübung ihrer Rechte zusammenhängenden Fragen wie auch zur Umsetzung der von der Bezirksregierung Münster erarbeiteten Konzepte zum Datenschutz und Datensicherheit sind die behördlichen bestellten Datenschutzbeauftragten für die Schulen. Deren Kontaktdaten finden sich hier:

Ansprechpersonen der Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen der Bezirksregierung Münster sind:

Dirk Anton Allhoff
Fachberater Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen
Dezernat 46
Telefon: 0251 – 411 2836

Maren Moldenhauer
Dezernentin Schulrecht
Dezernat 48
Telefon: 0251 – 411 2412

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