Kind von hinten

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Flüchtlinge in der Region


Kommunale Projekte fördern
Bauen und Wohnen

Ingenier schaut auf Pläne

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Viele Städte und Gemeinden nutzen die Möglichkeit, ihre Stadtteile, Ortszentren und Wohnquartiere über die Städtebauförderung auf Grundlage integrierter Handlungskonzepte umzugestalten. Dabei spielt neben der attraktiven Gestaltung öffentlicher Räume und der ökologischen und ökonomischen Aufwertung auch das soziale Miteinander eine große Rolle.

So ist es beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Gemein­bedarfs­einrich­tungen finanziell zu unterstützen. Investiert wird in Schulen, Kindertagesstätten oder Begegnungszentren. Hiervon partizipieren alle Bevölkerungsgruppen – auch Flüchtlinge. So leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag, das soziale Gefüge im Quartier zu stärken und das gesellschaftliche Miteinander zu verbessern. Hierzu dient beispielsweise auch ein förderfähiges Quartiersmanagement, das sich im Quartier um die Umsetzung der baulichen Maßnahmen, aber auch der partizipativen Elemente des Programms persönlich kümmert. Und über den sogenannten Verfügungsfonds ist es möglich, kleinere Maßnahmen, die aus der Bürgerschaft entwickelt werden, mit finanzieller Beteiligung privater Träger umzusetzen.

Hauptaugenmerk der Städtebauförderung gilt dabei der sozialen Integration aller im Quartier lebenden Menschen. Weitere Informationen zur Städtebauförderung erhalten Sie im Themenschwerpunkt Förderung:

Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber im Rahmen der Wohnraumförderung

Im Rahmen der Wohnraumförderung hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm entwickelt, das insbesondere die Wohnungswirtschaft, kommunale Wohnungsunternehmen und private Investoren gezielt bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Nach der „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü)″ werden Förderdarlehen inklusive Tilgungsnachlässe aus den Mitteln des Wohnraumförderungsprogramms 2014 – 2017 bewilligt. Die Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) zu stellen, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

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