Hände einer medizinischen Pflegekraft vor virtuellen Button

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Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR


Ihr Weg zur Security Module Card Typ B (SMC-B)

Symbolbild einer SMC-B-Karte

© AdobeStock/Zonda

Die Security Module Card Typ B (SMC-B, besser bekannt als „Praxiskarte“) ist ein elektronischer Schlüsselspeicher im SIM-Karten-Format. Auf der SMC-B sind kryptographische Schlüssel gespeichert. Mit diesen Schlüsseln weisen sich Leistungserbringerinstitutionen, wie z. B. Praxen oder Pflegeeinrichtungen, gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen elektronisch aus.

Die SMC-B brechen Sie aus der Scheckkarte heraus. Anschließend setzen Sie die SMC-B in das Kartenlesegerät („eHealth-Kartenterminal“) Ihrer Institution ein, das Sie auf Grundlage Ihres Vertragsverhältnisses mit der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Als solches kommen z. B. ein Vertrag zur Leistungserbringung („Versorgungsvertrag“), Ihr Beitritt zu einem Rahmenvertrag oder Ihre Anerkenntnis eines Rahmenvertrages in Betracht. Die SMC-B ermöglicht es Ihnen, über Ihr Kartenlesegerät patientenbezogen auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur zuzugreifen. Sie benötigen dafür außerdem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Darüber hinaus können Sie die SMC-B zur Verschlüsselung der Kommunikation im Gesundheitswesen und zur elektronischen Signatur von Dokumenten nutzen. Bei der elektronischen Signatur mit der SMC-B wird die Signatur der jeweiligen Institution zugeordnet.

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© Bezirksregierung Münster

Bitte beachten Sie: Eine SMC-B darf nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann. Des Weiteren dürfen SMC-B grundsätzlich nur an Personen ausgeliefert werden, die für die betreffende Leistungserbringerinstitution im Außenverhältnis vertretungsberechtigt sind (z. B. Geschäftsführung, Prokurist:in, Vereinsvorstand). Dritte (z. B. Pflegedienstleitungen) können durch eine vertretungsberechtigte Person mit schriftlicher Einzelvollmacht zur Beantragung und Entgegennahme der SMC-B für diese Leistungserbringerinstitution bevollmächtigt werden.

Auf dieser Internetseite gelangen Sie unter der Rubrik „Anträge“ zum NRW Serviceportal. Hier können Sie Ihre SMC-B ganz bequem online beim elektronischen Gesundheitsberufsregister (eGBR) beantragen. Sie benötigen für die Antragstellung:

  • Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person Ihrer Institution und ggf. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Vollmacht, Satzung, Geschäftsführervertrag, sonstiger Vertrag)
  • Ihr Institutionskennzeichen („IK-Nummer“)
  • die eHBA-Nummer der institutionsangehörigen Person mit eHBA

Für die Anmeldung im NRW Serviceportal stehen Ihnen die folgenden Anmeldeoptionen zur Verfügung:

  • Sie authentifizieren sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments,
  • Sie melden sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto („Mein Unternehmenskonto“) an oder
  • Sie verwenden zur Anmeldung Ihre BundID. Eine BundID können Sie sich im NRW Serviceportal selbst einrichten.

Alle Angaben im Antrag oder der Erklärung beziehen sich auf diejenige Person bzw. Institution, für die der Antrag gestellt oder die Erklärung abgegeben wird.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser Vorgangsnummer können Sie Ihre SMC-B bei einem der folgenden zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl bestellen:

  • D-Trust GmbH | Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
  • Deutsche Telekom/T-Systems
  • medisign GmbH 

Ihren Vertrauensdiensteanbieter wählen Sie bereits im Rahmen der Antragstellung beim eGBR aus. Nach Ihrer Bestellung fragt der von Ihnen ausgewählte Vertrauensdiensteanbieter die Berechtigung Ihrer Institution zum Erhalt einer SMC-B mit der von Ihnen angegebenen Vorgangsnummer beim eGBR ab.

Das eGBR sendet Ihnen nach erfolgreicher Antragstellung per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Sie einmal einen Erst- oder Folgeantrag auf Herausgabe einer SMC-B beim eGBR gestellt haben, ist es nicht erforderlich, diesen Antrag erneut zu stellen. Sollten Sie Änderungen der in Ihrem Antrag angegeben Daten mitteilen wollen oder eine neue Vorgangsnummer für die Bestellung Ihrer SMC-B bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter benötigen, so wenden Sie sich bitte formlos an das eGBR.

Das eGBR erhebt für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Herausgabe eines eHBA eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,-- €. Der von Ihnen ausgewählte Vertrauensdiensteanbieter berechnet Ihnen seinerseits Gebühren für die Produktion Ihrer SMC-B und die Bereitstellung der damit verbundenen Dienstleistung. Die Höhe dieser Gebühren können Sie den oben verlinkten Produktinformationen entnehmen. Auf der Internetseite des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen („GKV-Spitzenverband“) finden Sie die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen über den Ausgleich der Kosten, die beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur entstehen.

Auf der Internetseite des eGBR gelangen Sie unter der Rubrik „Weitere Services“ zum Antragsportal des GKV-Spitzenverbands. Dort können Sie einen Finanzierungs- oder Förderantrag stellen.

Ihre SMC-B ist grundsätzlich fünf Jahre lang gültig. Um zum Ablauf der Gültigkeit eine neue SMC-B zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag beim eGBR zu stellen.

Wenn Sie bereits über eine SMC-B verfügen und eine Verlängerung beantragen möchten, wählen Sie bitte den Verlängerungsantrag für die SMC-B aus. In diesem Fall geben Sie im Antragsformular bitte die Nummer der alten SMC-B an.

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