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Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR


Länderbeirat des eGBR

Mit dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBRStVtr) haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung eines Länderbeirats für das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) geeinigt. Die Gesundheitsministerien der Bundesländer werden Vertreter:innen in den Länderbeirat entsenden. Vertreter:innen des Bundesministeriums für Gesundheit können an den Sitzungen des Länderbeirats teilnehmen.

Der Länderbeirat soll u. a. Empfehlungen zur Optimierung der Arbeit des eGBR und zur Festlegung seiner Gebührensätze aussprechen, die Aufwandspauschalen für die bestätigenden Stellen festlegen und den Wirtschaftsplan des eGBR beschließen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Länderbeirat Vorschläge zu den Aufgaben des Fachbeirats erarbeitet. Zu Grundsatzfragen kann der Länderbeirat Stellungnahmen des Fachbeirats einholen.

Welche Bundesländer sind im Länderbeirat des eGBR vertreten? 

Das eGBR soll bei seiner Arbeit die Belange und Interessen der Bürger:innen aller Bundesländer gleichermaßen berücksichtigen. Daher werden die folgenden Bundesländer im Länderbeirat des eGBR vertreten sein:

  • das Land Baden-Württemberg
  • der Freistaat Bayern
  • das Land Berlin
  • das Land Brandenburg
  • die Freie Hansestadt Bremen
  • die Freie und Hansestadt Hamburg
  • das Land Hessen
  • das Land Mecklenburg-Vorpommern
  • das Land Niedersachsen
  • das Land Nordrhein-Westfalen
  • das Land Rheinland-Pfalz
  • das Saarland
  • der Freistaat Sachsen
  • das Land Sachsen-Anhalt
  • das Land Schleswig-Holstein
  • der Freistaat Thüringen

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