LKW

Hauptinhalt

Arbeitszeit der Kraftfahrer, Fahrtenschreiber


Karten für digitale Fahrtenschreiber

Unternehmenskarte

© Schleicher – IHK Nord Westfalen

Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber(auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.

Die Chipkarten unterscheiden sich nach ihrer Funktion in:

  • Fahrerkarten,
  • Unternehmenskarten,
  • Werkstattkarten,
  • Kontrollkarten.

Ausgabe von Karten für digitale Fahrtenschreiber

Die Fahrerkarten erhalten Fahrer bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle. Für die Ausgabe der Unternehmenskarten und der Werkstattkarten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Die Karten können Unternehmen und Werkstätten einfach, schnell und kostengünstig online bestellen. Binnen weniger Tage stehen die personalisierten Chipkarten zur Verfügung. 

Für die Antragstellung der Fahrtenschreiberkarten gehen Sie bitte auf die folgende Seite. Unter „Kontrollgerätkarten“ finden Sie die Anträge:

Voraussetzungen für Unternehmen

Antragsberechtigt für die Unternehmenskarte sind Unternehmen, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen.
Unternehmenskarten werden auf das Unternehmen ausgestellt. Ein Unternehmen kann mehrere Unternehmenskarten erhalten.

Erneuerung und Ersatz der Unternehmenskarte

Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt fünf Jahre. Unternehmen können eine Erneuerung frühestens sechs Monate vor dem Ende der Gültigkeitsdauer der Karte beantragen.

Wenn Unternehmen eine Ersatzkarte beantragen, weil die Unternehmenskarte beschädigt oder fehlerhaft ist, müssen sie die defekte Karte zurückgeben. Im Falle eines Diebstahls, müssen sie eine Diebstahlsanzeige vorlegen. Erst danach können sie eine Ersatzkarte beantragen.

Voraussetzungen für Werkstätten

Die Karte können nur Werkstätten erhalten, die die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen des § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Werkstatt eine Fachkraft beschäftigt, die die Prüfungen der Kontrollgeräte durchführt. Außerdem muss die Werkstatt über die notwendigen, dem Stand der Technik entsprechenden Prüfgeräte und sonstigen Einrichtungen und Ausstattungen verfügen.

Erneuerung und Ersatz der Werkstattkarte

Die Gültigkeit der Werkstattkarte beträgt ein Jahr. Frühestens einen Monat bevor die Karte abgelaufen ist darf die Werkstatt eine neue Karte beantragen.

Bei Diebstahl, Verlust oder bei Beschädigung und Fehlfunktion der Karte kann die Werkstatt eine Ersatzkarte beantragen. Das Gültigkeitsende der Ersatzkarte entspricht dem der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.

Allgemeine Informationen zu Chipkarten für digitale Kontrollgeräte

Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen die Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorlegen können.

Mit ihrer persönlichen Fahrerkarte melden sich die Fahrer an dem Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers sowie Informationen zu:

  • Lenkzeiten,
  • Arbeitszeiten,
  • Bereitschaftszeiten und
  • Pausenzeiten.

Unternehmenskarten ermöglichen Unternehmen, Daten, die im Kontrollgerät gespeichert sind, anzuzeigen, herzunterzuladen und auszudrucken. Mit diesen Informationen können die Betriebe ihren Fuhrpark disponieren und kontrollieren.

Werkstattkarten erlauben autorisierten Werkstätten, die Kontrollgeräte zu prüfen und zu reparieren. Mit den Werkstattkarten kalibrieren und programmieren Werkstätten die Geräte.

Die Kontrollkarte bietet zuständigen Behörden, wie zum Beispiel der Polizei, die Möglichkeit, auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Dafür liest das Kontrollpersonal die gespeicherten Daten des Fahrpersonals mit der Karte aus. Unter anderem können dabei die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einschließlich der Unterbrechungen festgestellt werden. Das Kontrollpersonal kann anhand der Daten auch prüfen, ob das Fahrpersonal allein oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist.

Downloads

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Service

Telefonische Erst­beratung für Arbeit­geber­innen, Arbeit­geber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit

beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

www.komnet.nrw.de

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}