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Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sind schwerbehindert und erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen und Nachteilsausgleiche nach.
Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.