Bezirksregierung
Münster

Mensch im Rollstuhl vor einem Zug

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sind schwerbehindert und erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen und Nachteilsausgleiche nach. 


Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. 

Die nachstehenden Informationen zu den einzelnen Merkzeichen geben einen ersten Überblick und ersetzen nicht eine Beratung durch die Feststellungsbehörde. Auch die steuerlichen Hinweise ersetzen nicht die Auskunft durch das Finanzamt.