
Sicherheit in der Gentechnik
Die Erzeugung und Verwendung gentechnisch veränderter Organismen unterliegt in Nordrhein-Westfalen der staatlichen Kontrolle durch die Bezirksregierungen.
Durch das Gentechnikgesetz (GenTG) sollen das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und die sonstige Umwelt vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkten geschützt werden und dem Entstehen solcher Gefahren vorgebeugt werden. Außerdem soll es eine Koexistenz konventioneller, ökologischer oder gentechnischer Produktionsmethoden gewährleisten.
Damit diese Vorgaben des Gentechnikgesetzes umgesetzt werden, sieht der Gesetzgeber eine staatliche Kontrolle vor. Zum einen erfüllen Zulassungsverfahren eine vorbeugende staatliche Kontrolle, zum anderen überwachen die Behörden, dass die erforderlichen Maßnahmen eingehalten werden.
Das Gentechnikrecht geht davon aus, dass die Gefahren, die von Organismen ausgehen, klassifizierbar sind. Durch abgestufte Sicherheitsmaßnahmen können den Gefahren vorgebeugt und die Risiken minimiert werden.
Es wird zwischen vier Sicherheitsstufen (S1-S4) unterschieden, wobei S1 die Sicherheitsstufe mit dem geringsten Risiko und S4 die Sicherheitsstufe mit dem höchsten Risiko darstellt.
Im Regierungsbezirk Münster befinden sich etwa 120 gentechnische Anlagen in den Sicherheitsstufen 1-3.
Sicherheitsstufe | Risikoeinschätzung nach dem Stand der Wissenschaft | Organismus dieser Risikogruppe (Beispiele) |
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S1 | Es ist nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen. |
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S2 | Es ist von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen. |
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S3 | Es ist von einem mäßigen Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen. |
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S4 | Es ist von einem hohen Risiko oder begründeten Verdacht eines solchen Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen. |
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Genehmigungen
Für die Genehmigung gentechnischer Anlagen sowie gentechnischer Arbeiten in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zentral zuständig. Sie führt die Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren durch.
Für beabsichtigte Freisetzungen und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Produkten ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig.
Überwachungen
Die Bezirksregierungen überwachen den Vollzug des Gentechnikgesetzes. Die Bezirksregierung Münster ist Überwachungsbehörde für gentechnische Vorhaben im Regierungsbezirk Münster. Sie prüft, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Einzelnen überwacht das zuständige Dezernat 53:
- gentechnische Anlagen und Arbeiten,
- die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen,
- das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Produkte.
Mitteilungsverfahren
Neben der Überwachung ist die Bezirksregierung Münster auch für bestimmte Mitteilungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz zuständig. So nimmt sie Mitteilungen entgegen über:
- die Einstellung des Betriebs einer gentechnischen Anlage,
- die Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie
- einen nicht erwarteten Verlauf gentechnischer Arbeiten.
Kontrolle von Saatgut
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) ist für die Saatgutverkehrskontrolle zuständig. Die Bezirksregierung arbeitet mit dem Landesamt zusammen. So nimmt sie zum Beispiel im Rahmen der Überwachung Stichproben von Saatgut und lässt es auf Identität und Reinheit analysieren.
Beratung, Stellungnahme
Die Bezirksregierung hat auch eine Beraterfunktion. Sie berät Betreiber, Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit in allen Fragen zum Gentechnikrecht und zu Fragen der Zulassung. In Zulassungsverfahren gentechnischer Anlagen gibt die Behörde auch fachliche Stellungnahmen an die Bezirksregierung Düsseldorf ab.
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