Bezirksregierung
Münster

Beihilfe

Geldscheine und ein Stethoskop

Beihilfe

Beamt:innen unterliegen nicht der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfen zu den Kosten  in Krankheits- und Pflegefällen, Geburtsfällen und im Todesfall.

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem Bemessungssatz. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann sich die beihilfeempfangende Person bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern und der Beihilfenfestsetzungsstelle hierüber einen Nachweis der PKV vorlegen.

Die Beihilfenfestsetzungsstelle der Bezirksregierung Münster ist für die Bearbeitung der Beihilfenanträge bestimmter Beschäftigungsgruppen zuständig.

Aktuelle Bearbeitungsdauer

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer circa acht bis neun Wochen ab Antragsstellung
Die Anweisung zur Auszahlung der bewilligten Beihilfe erfolgt mit Ausdruck des Beihilfebescheides. Daher ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.

Bearbeitungsdauer Hinweis

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen keine telefonischen Nachfragen stellen. Jedes dieser Telefonate bindet Bearbeitungszeit der Sachbearbeiter:innen, die dann nicht zur Antragsbearbeitung genutzt werden kann. Ebenso tragen Sie ganz erheblich zur Beschleunigung bei, wenn Sie (insbesondere nicht sehr hohe) Rechnungen/Rezepte zunächst sammeln. Eine Einreichung von Anträgen mit nur einem einzigen Beleg bitten wir nach Möglichkeit zu vermeiden (beachten Sie dabei jedoch die Frist zur Einreichung von Belegen innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung). 

Ungültige Abgabe über „einfach-einreichen"

Die Beihilfeverordnung (BVO NRW) und die zu ihrer Ausführung erlassenen Verwaltungsvorschriften (VVBVO NRW) geben die Form der Antragstellung vor. Danach ist der vom Beihilfeberechtigten unterschriebene Langantrag (Anlage 5 VVBVO NRW) bei erstmaliger Antragstellung bzw. bei Änderungen, die sich auf den Beihilfeanspruch auswirken können, und ansonsten der vom Beihilfeberechtigten unterschriebene Kurzantrag (Anlage 6 VVBVO NRW) zu verwenden. Anstelle des Kurzantrags kann die Beihilfe auch digital per Beihilfe-NRW-App durch die Beihilfeberechtigten beantragt werden. 

Hinweis: Eine Antragstellung durch die einfach-einreichen – AfP GmbH" unter Verwendung eines eigenen Vordrucks ist somit nicht zulässig. 

Schnelle Antragsbearbeitung

So können Sie uns helfen, die Bearbeitungszeit so gering wie möglich zu halten:  

  • Einen Antrag erst ab einem Antragsvolumen von 200 Euro einreichen
  • Belege gesammelt und vollständig (alle Seiten, ggf. Rückseite) einreichen
  • Nach Möglichkeit keine Anträge mit nur einem Beleg einreichen
  • Rechnungen nicht doppelt einreichen
  • Auslagenbelege direkt beifügen
  • Bei Hilfsmitteln und Heilbehandlungen die ärztlichen Verordnungen beifügen