Für jedes Krankenhaus, für das die Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG) gelten, wird zwischen den Vertragsparteien eine Budgetvereinbarung für ein oder mehrere Kalenderjahre abgeschlossen. Die Vertragsparteien sind die Träger eines Krankenhauses und die Sozialleistungsträger.