Bezirksregierung
Münster

Merkzeichen „G“

Bild von einem Schwerbehindertenausweis

Informationen zum Merkzeichen „G“

Das Merkzeichen „G″ steht Menschen mit einer Schwerbehinderung zu, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind und deswegen Wegstrecken im Ortsverkehr nicht zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden können.

Die erhebliche Gehbehinderung kann Folge einer Funktionseinschränkung der Beine und/oder der Wirbelsäule, aber auch eines inneren Leidens oder eines Anfallsleidens oder einer Störung der Orientierungsfähigkeit sein. 

Auf Antrag des Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung erfolgt die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit einer Kostenbeteiligung von 91 Euro für eine Jahreswertmarke bzw. 46 Euro für eine Halbjahreswertmarke – unabhängig von der Zahl der Fahrten.

Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Alternativ zu der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr kann auch eine Kraftfahrzeugsteuermäßigung von 50 Prozent in Anspruch genommen werden, solange das Kraftfahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen ist und die Fahrten ausschließlich mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der betroffenen Person in Zusammenhang stehen. Handelt es sich bei der betroffenen Person um ein minderjähriges Kind, so kann die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nur dann gewährt werden, wenn das Fahrzeug auf den Namen des Kindes mit Behinderung zugelassen wird.  

Hinweis: Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung.