FAQs zum Bewerbungsprozess
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die Bewerbende zu unseren Stellenangeboten und dem Auswahlverfahren haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in der Stellenausschreibung genannte Ansprechpersonen. Für fachspezifische und tätigkeitsbezogene Fragestellungen wenden Sie sich bitte an das Fachdezernat. Für alle Fragen rund um den Bewerbungsprozess und Ihr Beschäftigungsverhältnis wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat.
Sie bewerben sich per E-Mail über das Ausschreibungspostfach (ausschreibungen[at]brms.nrw.de (ausschreibungen[at]brms[dot]nrw[dot]de)) und fügen Ihre vollständigen Unterlagen in einer PDF-Datei an.
In jeder Stellenausschreibung ist angegeben, welche Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Grundsätzlich fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen an:
- Anschreiben
- lückenloser tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
- Kopien der Abschlusszeugnisse über Schullaufbahn, Berufsausbildung und / oder Studium
- Unterlagen zum Stellenprofil, z.B. Nachweise über bestimme Qualifizierungen
und, soweit vorhanden,
- Nachweise und Zeugnisse über bisherige berufliche Tätigkeiten
- Nachweis der Schwerbehinderung/Gleichstellung (freiwillig)
- Sonstige Befähigungsnachweise, wie z.B. Fort- und Weiterbildungsbescheinigungen.
Grundsätzlich sind sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen. Für fremdsprachige Unterlagen wie Zeugnisse und Urkunden müssen Übersetzungen vorgelegt werden.
Sollten die geforderten Abschlüsse (Studienabschluss, Berufsausbildung etc.) im Ausland erbracht worden sein, sind neben dem Nachweis des Abschlusses die Kopie der beglaubigten Übersetzung sowie die Kopie der Anerkennung des Abschlusses / der Ausbildung beizufügen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Grundsätzlich sollten Sie sich auf die ausgeschriebene Stelle der Bezirksregierung Münster bewerben. Initiativbewerbungen werden mit den aktuell offenen Stellen abgeglichen. Über das Ergebnis erhalten Sie eine Rückmeldung. Im Anschluss daran kann eine weitere Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Sollten aktuell keine offenen Stellen zu Ihrer Bewerbung angeboten werden, können Sie in regelmäßigen Abständen unsere Internetseite https://www.bezreg-muenster.de/karriere-und-ausbildung/stellenangebote oder www.karriere.nrw besuchen. Bei karriere.nrw haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich registrieren und über neue Stellenausschreibungen benachrichtigen zu lassen.
Nach Erhalt der Bewerbung werden Ihre Bewerbungsunterlagen gesichtet und geprüft. Die Prüfkriterien ergeben sich aus dem Anforderungsprofil, das Sie bei jeder Ausschreibung als zusätzliche Information finden. Anhand dieser Kriterien wird eine Vorauswahl getroffen, welche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. Sie erhalten dann per E-Mail entweder eine Einladung zum individuellen Auswahlverfahren oder eine Nachricht, dass Sie nicht in die engere Auswahl gekommen sind.
Das Auswahlverfahren besteht im Regelfall aus einem persönlichen Auswahlgespräch, das als strukturiertes Interview durchgeführt wird.
Menschen mit Behinderung und gleichgestellte Bewerber/Bewerberinnen werden gemäß § 165 Sozialgesetzbuch IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) zum individuellen Auswahlverfahren eingeladen, sofern sie nach den formalen Voraussetzungen zum Verfahren zugelassen beziehungsweise nicht offensichtlich ungeeignet sind.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.
Sollte die Bestätigung ausbleiben, kontaktieren Sie gerne die in der Stellenausschreibung angegebene Ansprechperson des Personaldezernates per E-Mail.
An den Auswahlgesprächen nehmen in der Regel folgende Personen teil:
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Personalabteilung
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Fachdezernats
- die Gleichstellungsbeauftragte
- ein Mitglied des Personalrates
- ggfs. ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung.
Die Auswahltermine finden in Form von strukturierten Interviews statt. Hierbei werden sowohl fachliche Fragen wie auch Fragen zu Ihren sozialen Kompetenzen gestellt.
In der Regel werden für das Auswahlgespräch ca. 45 Minuten vorgesehen.
Der genaue Ablauf des Gesprächs wird Ihnen zu Beginn erläutert.
Das strukturierte Interview verläuft nach dem Frage-Antwort-Prinzip. Mitglieder der Kommission stellen allen Bewerberinnen und Bewerbern identische Fragen, die oder der Bewerbende antwortet. Es werden grundsätzlich keine Nachfragen gestellt.
Je nachdem, welche Stelle zu besetzen ist, zielen die Fragen auf die entsprechend geforderten Kompetenzen ab.
Die Personalauswahl richtet sich verfassungsrechtlich nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG und verlangt bei einer Stellenbesetzung die Bestenauswahl nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Nach Art. 3 Abs. 3 GG und weiteren gesetzlichen Vorgaben wie etwa das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Personalentscheidungen durch die ethnische Herkunft der Bewerbenden, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer etwaigen Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität nicht beeinflusst werden.
Wegen dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist das Auswahlverfahren objektiv zu gestalten, um die Bewerbenden neutral beurteilen zu können. Dies ermöglicht der vorher festgelegte Fragenkatalog und die klar definierten Bewertungskriterien. Weil jedem Bewerbenden die gleichen Fragen in identischer Form und Reihenfolge gestellt werden, können die Bewerbenden besser miteinander verglichen werden.
Nach dem Auswahlgespräch erhalten Sie möglichst zeitnah eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung zum Ergebnis Ihres Auswahltermins von der Personalabteilung. Im Falle einer Zusage werden die weiteren Schritte bezüglich der Einstellung mit Ihnen besprochen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens haben Sie die Möglichkeit, Feedback zu Ihrem Auswahlgespräch zu erhalten. Hierbei können Sie sich an die im Personaldezernat genannte Ansprechperson wenden.
Die Dauer des Verfahrens hängt von der zu besetzenden Stelle ab und variiert in jedem Einzelfall. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und interner Abstimmungsprozesse mit den Interessenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) findet ein Auswahlverfahren statt.
Nach dem individuellen Auswahlgespräch erhalten Sie möglichst zeitnah eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung zum Ergebnis Ihres Auswahltermins von der Personalabteilung. Im Falle einer Zusage werden die weiteren Schritte bezüglich der Einstellung mit Ihnen besprochen. Das Auswahlverfahren kann deshalb vom Bewerbungseingang bis zur Zusage mehrere Monate dauern. Längere Rückmeldezeiten sollten Sie daher nicht irritieren.