Kunst und Kulturpflege
Hier finden Sie neben den klassischen Kunst- und Kultursparten die spartenübergreifenden Arbeitsfelder des Regionalen Kulturprogramms, der Internationalen Kulturpolitik und der Soziokultur. Einen eigenen Stellenwert haben zudem die Querschnittsaufgaben der kulturellen Bildung sowie der Teilhabe und Diversität im kulturellen Leben. In allen Bereichen ist die Bezirksregierung Münster Ansprechpartner:in sowohl für hauptamtlich geführte Institutionen als auch für Vereine, Projekte und Einzelkünstler:innen.
Diversitätsfonds NRW
Die vielfältige Gesellschaft Nordrhein-Westfalens soll auch in der Kulturlandschaft repräsentiert sein und sich anerkannt fühlen. Diversität ist ein Qualitätsgewinn für den Kunst- und Kulturbereich. Eine diverse Kunst- und Kulturlandschaft entfaltet und stärkt künstlerisches Potenzial, öffnet unbekannte Perspektiven und fördert Erneuerung, Innovation und Kreativität. Zur Förderung des Gesamtkonzepts Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur stellt das Land NRW jährlich Mittel bereit.
Mit dem Programm Diversitätsfonds NRW werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z.B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen, indigenen Menschen und People of Color (kurz: BIPoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
Publikum.Personal.Programm - Kultur divers und inklusiv
Mit dem Programm „Publikum.Personal.Programm - Kultur divers und inklusiv“ wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Konzepten zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, BIPoC (Black, Indigenous, People of Color), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen. In den Einrichtungen sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen.
Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzentin oder Produzent von Kunst und Kultur oder als Besucherin oder Besucher von Kulturprojekten. Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barriere freiheit werden dafür Mittel – zunächst für die Förderprogramme „Regionales Kultur Programm NRW“ und „Diversitätsfonds NRW“ – ergänzend zur Verfügung gestellt.
Kultur und Schule
Die Schule ist einer der wichtigsten Orte, um Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen. Oft bringt sie junge Menschen erstmals mit Kunst und Kultur in Kontakt. Die Landesregierung unterstützt die Schulen dabei.
Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus. Es gibt viele Künstlerinnen und Künstler und Orte, die dazu einladen, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Hier setzt das Landesprogramm „Kultur und Schule“ an. Dabei sind alle Kultursparten willkommen: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film oder neue Medien. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur – unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.
Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wendet sich sowohl an Kulturschaffende als auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen.
Künstler:innen in die Kitas
Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2013 Empfehlungen zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung verabschiedet. Der vorschulische Bereich spielt darin eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden.
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen dazu sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden. Maßgeblich ist außerdem, dass mit einer freien Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung kooperiert wird, deren Einbezug in den Einrichtungsalltag eine Grundlage zur Verstetigung Kultureller Bildung in die pädagogische Konzeption legt.
Kultur und Weiterbildung
Kulturelle Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, Kunst und Kultur kennen zu lernen und frühzeitig für sich zu entdecken. Die Begegnung mit der künstlerischer Praxis bildet die Grundlage dafür, offen für neue Sichtweisen zu sein und zu bleiben – selbst aktiv und gestaltend, aber auch zuschauend und zuhörend. Differenzierte Ausdrucks- und Verständigungsmöglichkeiten ermöglichen Teilhabe und Integration. Um für jede Altersstufe den Zugang zu Kultureller Bildung zu ermöglichen, sollen die bestehenden Angebote in Zusammenarbeit mit den Weiterbildungseinrichtungen auch für junge Erwachsene erweitert werden. Beteiligen können sich Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft, deren neu entwickelte Projekte
- vorrangig junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren ansprechen,
- rezeptive und kreative Fähigkeiten stärken,
- in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen stattfinden,
- die Vernetzung der Weiterbildungsorganisationen/-träger mit anderen Akteuren der kulturellen Bildung in der Stadt, der Gemeinde oder der Region fördern,
- die Professionalisierung des künstlerischen Engagements im beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich zum Ziel haben.
Die Förderung bereits bestehender, aber deutlich weiterentwickelter Angebote ist möglich.
JeKITS
Das Programm „JeKITS – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen. Es ist das landesweite Nachfolgeprogramm von Jedem Kind ein Instrument (JeKI), das im Jahr 2007 für das Ruhrgebiet entwickelt wurde und im Schuljahr 2017/18 ausgelaufen ist. Gemeinsames Musizieren und Tanzen: JeKITS will Kindern die Erfahrung des Instrumentalspiels, des Tanzens oder des Singens als ästhetisches Handeln in der Gruppe ermöglichen und möglichst vielen Kindern in Nordrhein-Westfalen den Zugang zu musikalisch-tänzerischer Bildung eröffnen, unabhängig von ihren persönlichen und sozioökonomischen Voraussetzungen.
JeKITS will außerdem durch eine systematisch gepflegte Kooperation von Schulen und Bildungspartnern die kommunale Bildungslandschaft nachhaltig bereichern und Impulse setzen.
Musikförderung
Im Regierungsbezirk Münster gibt es, wie überhaupt in ganz NRW, eine starke und qualitativ hochstehende Musikszene. Diese umfasst im professionellen Bereich ein großes Spektrum musikalischer Gattungen und Stilen und ein ebenso großes Spektrum an Ensembleformen, vom Einzelkünstler bis hin zu Großensembles, sowie Institutionen wie das Landesorchester Neue Philharmonie Westfalen. Besondere Qualitäten gibt es NRW-weit in den Bereichen alte Musik, neue Musik und Jazz/improvisierte Musik. Diese Musikkultur, die auf europäischem Niveau teils prägend ist, gilt es zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Zudem verfügt das Land über eine vielfältige, gut organisierte und systematisch aus- und weitergebildete Laienmusikszene, in der viele hunderttausend Menschen in Nordrhein-Westfalen musikalisch aktiv sind.
Das Land NRW fördert daher die freien Ensembles, Chöre und Orchester, Musikfeste und Institutionen.
Die Förderung im Bereich der Laienmusik sowie der Nachwuchsförderung erfolgt über den Landesmusikrat NRW.
Musikschulen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Musikschulen, die die KGST-Kriterien einer öffentlichen Musikschule erfüllen. Die Förderung der öffentlichen Musikschulen dient der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer qualifizierten Musikerziehung (neben dem Musikunterricht der allgemeinbildenden Schulen und der Arbeit der Laienmusik) in Nordrhein-Westfalen. Die Landesförderung soll vor allem der inhaltlichen Weiterentwicklung dienen.
RKP – Regionales Kulturprogramm
Seit 1997 unterstützt das bundesweit einzigartige RKP – Regionales Kultur Programm NRW (ehemals Regionale Kulturpolitik NRW) die vielfältige Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens und gibt neue Impulse für die Kulturarbeit in den insgesamt zehn Kulturregionen.
In Eigenregie verhandeln und gestalten hier Kulturschaffende gemeinsam mit Institutionen und Verwaltungen die kulturelle Entwicklung ihrer Region. Projekte, die in kommunen- und spartenübergreifenden Kooperationen Themen der Region behandeln, können sich um eine Förderung bewerben. Dabei unterstützen regionale Kulturbüros, die beraten, vernetzen und fortbilden. Für die Region Münsterland leistet dies das Kulturbüro Münsterland. In der Emscher-Lippe-Region bzw. im gesamten Ruhrgebiet ist das RKP-Büro des ecce - european centre for creative economy in Dortmund zuständig.
Durch Kooperation zum Ziel: Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürger:innen vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele des Regionalen Kultur Programms NRW. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus, ab.
Dritte Orte
Mit dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen. Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt: In der ersten Programmphase – der Konzeptphase – werden Maßnahmen gefördert, die bspw. zur Erarbeitung des Konzeptes entstehen. Die zweite Phase – die Umsetzungsphase – ist nach Beendigung der Konzeptphase und nach erneuter Bewerbung möglich.
Die Ausschreibung der Umsetzungsphase richtete sich zudem auch an Projekte, die noch keine Förderung in der Konzeptphase erhalten haben.
Das zweistufige Förderverfahren wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt (1. Phase Konzeption - einjährig, 2. Phase Umsetzung - dreijährig). Wie gehabt können neue Kultur- und Begegnungsorte entstehen, wie auch bestehende Einrichtungen zu einem Dritten Ort weiterentwickelt werden. Auch werden die Projekte weiterhin kontinuierlich begleitet und fachlich unterstützt durch das Programmbüro.
NKR – Neue Künste Ruhr
Mit dem bis 2030 angelegten Dekadenprojekt „Metropole der Künste Ruhr“ fördert die Landesregierung unter dem Dach der Ruhr-Konferenz umfassend junge künstlerische Ausdrucksformen im Ruhrgebiet und setzt so frische Impulse im dichten Kulturangebot der Metropole Ruhr. Als „Metropole der Künste“ soll das Ruhrgebiet so attraktiv werden, dass immer mehr junge Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitende durch hervorragende Arbeits- und Lebensbedingungen an die Region gebunden werden.
Im Zentrum des Vorhabens stehen die Neuen Künste Ruhr. Diese sind:
- Die digitalen Künste, die auf meist interaktive Weise neue ästhetische Erlebnisse und Produktionsweisen ermöglichen und dabei die Effekte der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche in den Fokus nehmen.
- Die Urban Arts (bspw. HipHop, Street Art, Mural Art und Urbaner Tanz) ermöglichen in eigenen Formaten und in Verbindung mit beispielsweise Tanz, bildender Kunst und Musik ästhetisches Erleben und Produzieren.
- Der Neue Zirkus, der Elemente der Artistik mit zeitgenössischem Tanz, moderner oder klassischer Musik, Theater, Sprache, bildender Kunst und Medienkunst verknüpft, arbeitet unter anderem auch mit theatralen und experimentellen Formaten.
- Die Szene der elektronischen Musikkultur, die Klangkunst, bildende Kunst, Lichtkunst, darstellende Kunst und Tanz kombiniert, umfasst zudem Schnittstellen zu weiteren Disziplinen und den nachhaltigen Aufbau von Awareness-Strukturen.
Soziokultur
In Nordrhein-Westfalen sind viele soziokulturelle Zentren, soziokulturelle Initiativen und Vereine angesiedelt. Sie verstehen sich als Orte für Demokratie und Teilhabe und bieten zahlreiche kulturelle Angebote im städtischen wie im ländlichen Raum. Dabei stehen Partizipation, Mitgestaltung und Dialog im Fokus der Kulturveranstaltungen. Themen wie Migration, kulturelle Teilhabe und kulturelle Bildung sind bis heute zentrale Anliegen der Soziokultur.
Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW:
Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (kurz: LAG Soziokultur NRW) mit Sitz in Münster ist der Dachverband von ca. 80 soziokulturellen Zentren in Nordrhein-Westfalen. 1982 wurde sie als fachliche Vertretung der soziokulturellen Zentren gegründet und wird seit 1990 vom Land NRW institutionell gefördert. Die LAG Soziokultur NRW verfolgt u.a. das Ziel, die Zukunftsfähigkeit der soziokulturellen Zentren zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen zu stärken, neue Initiativen zu unterstützen, Impulse zu setzen und die Interessen der soziokulturellen Einrichtungen gegenüber öffentlichen Stellen zu vertreten.
Förderung für die Soziokultur:
Über die LAG Soziokultur NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen folgende vier Programmlinien:
- Die allgemeine Projektförderung und Transkultur, von der alle soziokulturellen Initiativen und Vereine in NRW profitieren
- Die Kooperationsförderung soziokultureller Zentren u.a. mit kommunalen Kultureinrichtungen wie Theatern, Museen, Bibliotheken oder Gedenkstätten
- Die Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis, bei der Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die Kulturprojekte einbezogen werden
Hinzu kommt die „Konzeptförderung zur künstlerischen Profilierung der Zentren“, das alle zwei Jahre vom Land NRW ausgeschrieben und über die Bezirksregierungen abgewickelt wird.
Literatur
Die Literaturförderung in Nordrhein-Westfalen ist breit angelegt. Neben der Förderung von Institutionen – im Regierungsbezirk Münster sind das u.a. das Literaturbüro Ruhr in Gladbeck (als eins von insgesamt fünf NRW-Literaturbüros) oder das international renommierte Center for Literature auf der Burg Hülshoff – werden auch zahlreiche Festivals und andere Literaturveranstaltungen unterstützt sowie Maßnahmen zur Lese- und Schreibförderung. Für die individuelle Unterstützung von
Autor:innen stehen mehrere Stipendienprogramme zur Verfügung, unter anderem im Künstlerdorf Schöppingen. Weitere Förderfelder des Landes NRW sind der Kinderbuchpreis des Landes Nordrhein-Westfalen und der Verlagspreis Nordrhein-Westfalen, die allerdings zentral in Düsseldorf beraten und gefördert werden.
Im Rahmen der allgemeinen Literaturförderung unterstützt das Land NRW u.a. literarische Veranstaltungen in ganz Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, die Weiterentwicklung des literarischen Lebens zu fördern und Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren.
Theater, Tanz, Oper und andere Formen der darstellenden Künste sind im Regierungsbezirk Münster in großen und kleinen Häusern oder draußen auf Freilichtbühnen, in Parks oder auf der Straße zu erleben. Renommierte Theater in kommunaler Trägerschaft, Festivals von internationalem Rang wie die Ruhrfestspiele Recklinghausen, private Theater, eine starke freie Szene und nicht zuletzt die Amateurbühnen bieten eine große künstlerische Vielfalt.
Das Land NRW unterstützt diese vielfältige Tanz- und Theaterlandschaft mit entsprechenden Förderungen. Die Förderziele des Landes bestehen dabei in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur, in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Tanz, Kinder- und Jugendtheater, sowie in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Tanz- und Theaterfestivals.
Förderung der freien Theater- und Tanzszene
Die Förderung der freien Theaterszene erfolgt für ganz NRW über das Landesbüro freie darstellende Künste in Dortmund, die Förderung der freien Tanzszene wird ebenfalls für ganz NRW über das NRW Landesbüro Tanz in Köln vergeben. Auf den Internetseiten der beiden Büros sind die Kriterien, Bewerbungsfristen und Antragsunterlagen zu finden sowie die jeweiligen Ansprechpersonen für eine individuelle Fachberatung.
Bildende Kunst und Museen
Bildende Kunst ist durch alle Epochen hindurch bis zu internationalen Großprojekten der zeitgenössischen Kunst auf vielfältige Weise in Museen, Städtischen Galerien, Kunstvereinen und im öffentlichen Raum des Regierungsbezirks Münster zu sehen. Mit Atelierhäusern, verschiedenen Residenzprogrammen und der Kunstakademie Münster findet auch die Szene der Kunstschaffenden in Stadt und Land inspirierende Arbeitsmöglichkeiten.
Das Land NRW unterstützt die bildende Kunst in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit vielen Förderern, um ihr eine Plattform zu bieten und sie für alle Menschen erfahrbar zu machen. Kommunal getragene Museen werden bei ihren Aufgaben, zu sammeln, zu bewahren, auszustellen und zu vermitteln, unterstützt. Ein besonderes Förderprogramm widmet sich der Restaurierung von wertvollen Kulturgütern. Ausstellungen mit internationalen zeitgenössischen Positionen werden in Kunstvereinen in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Film und Medienkunst
Auch wenn der Regierungsbezirk Münster nicht zu den herausragenden Medienstandorten gezählt werden kann, verfügt er im Bereich der künstlerischen Film- und Medienproduktion sowie bei der Präsentation und Auswertung von Film- und Medienkunst über eine sehr aktive Szene. Die Film- und Medienförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt diese Szene und ruht im Wesentlichen auf drei Säulen:
- Die Kulturabteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft fördert vor allem Filmfestivals, Filmbildungsprojekte und den Erhalt historischen Filmmaterials. Sie lobt Filmpreise aus und vergibt Stipendien. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Filmförderung.
- Die Produktion von Filmen wird in Nordrhein-Westfalen ausschließlich von der Film- und Medienstiftung NRW GmbH gefördert.
- In der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Medienpolitik angesiedelt. Dort werden auch Themen der Film- und TV-Wirtschaft behandelt.
Förderziele der Kulturabteilung des MKW sind die Unterstützung von Vorhaben, die den künstlerischen Film präsentieren oder thematisieren (ausgenommen ist die Filmproduktionsförderung, s.o.), Projekte zur Vernetzung der Filmszene, die Förderung der individuellen künstlerischen Entwicklung von Filmemacherinnen und Filmemachern und die Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche sowie Maßnahmen zum Erhalt historisch bedeutenden Filmmaterials.