
Kontaktdaten
Die Zuständigkeit im Bereich des Schwerbehindertenrechts liegt in Nordrhein-Westfalen bei den kommunalen Aufgabenträgern (Kreise, kreisfreie Städte und Verbünde). Die Bezirksregierung Münster ist für ganz Nordrhein-Westfalen Widerspruchsbehörde und übt die Fachaufsicht aus.
Antrag, Schwerbehindertenausweis, Beiblatt zum Ausweis, Wertmarke für die Beförderung im ÖPNV, Nachweis für die Finanzbehörden
Wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgabenträger, das ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/der Sie leben.
Widerspruchsverfahren
Für Fragen zu Ihrem Widerspruchsverfahren im Schwerbehindertenrecht wenden Sie sich bitte an die Hotline Schwerbehindertenrecht der Bezirksregierung Münster unter der Rufnummer:
0251 411-3382
Die Hotline Schwerbehindertenrecht ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 13:30 bis 15:30 Uhr
Sie möchten die Bezirksregierung Münster schriftlich oder per E-Mail kontaktieren?