
Raumverträglichkeitsprüfung
Mithilfe der Raumverträglichkeitsprüfung beurteilt die Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde, ob raumbedeutsame Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung raumverträglich sind.
Dabei sind folgende Fragen zu klären:
- Welchen Einfluss hat ein geplantes Projekt auf Raum und Umwelt?
- Ist es mit den Erfordernissen der Raumordnung, wie sie im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan Münsterland festgelegt sind, vereinbar?
- Gibt es Alternativen oder Trassenvarianten, die raumverträglicher sind und Konflikte minimieren können?
- Ist das geplante Projekt mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im gleichen Raum vereinbar?
Die Raumverträglichkeitsprüfung ist der erste Teil eines zweistufigen Planungsprozesses für das Vorhaben. Es folgt in der Regel ein Planfeststellungsverfahren.
Für welche Vorhaben wird eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt?
In der Raumordnungsverordnung des Bundes (RoV) ist festgelegt, für welche Art von Vorhaben eine Raumverträglichkeitsprüfung grundsätzlich geeignet sein kann. Für Vorhaben, welche bereits im jeweiligen Regionalplan zeichnerisch dargestellt sind, erübrigt sich eine zusätzliche Raumverträglichkeitsprüfung. In NRW werden daher in erster Linie für bestimmte Transportleitungen Raumverträglichkeitsprüfungen durchgeführt:
- Freileitungen oder Erdkabel mit mindestens 110 Kilovolt Nennspannung,
- Gasversorgungsleitungen und Rohrleitungsanlagen zum Transport von Kohlendioxid mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern und
- Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe.
Darüber hinaus kann die Regionalplanungsbehörde auf Antrag der Vorhabenträgerin oder des Vorhabenträgers im Einzelfall auch für andere raumbedeutsame Maßnahmen oder Planungen mit überörtlicher Bedeutung eine Raumverträglichkeitsprüfung durchführen.
Zuständigkeit
Die Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster ist zuständig für Raumverträglichkeitsprüfungen im Münsterland, also im:
- Kreis Borken,
- Kreis Coesfeld,
- Kreis Steinfurt,
- Kreis Warendorf sowie
- in der kreisfreien Stadt Münster.
Für die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen und für den Kreis Recklinghausen führt der Regionalverband Ruhr die Raumverträglichkeitsprüfungen durch.
Verfahrensablauf
Zur Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung findet in der Regel eine Antragskonferenz statt, bei der die Vorhabenträgerin oder der Vorhabenträger den betroffenen öffentlichen Stellen die Planung vorstellt. Ziel ist es, frühzeitig Hinweise zu relevanten Belangen und zu Trassenalternativen zu erhalten.
Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, bittet die Regionalplanungsbehörde alle betroffenen öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit um Stellungnahme. In einem Erörterungstermin können bei Bedarf die vorgebrachten Anregungen und Bedenken mit den beteiligten öffentlichen Stellen diskutiert werden.
Basierend auf den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens erarbeitet die Regionalplanungsbehörde eine gutachterliche Stellungnahme einschließlich umfassender Begründung. Diese bildet den inhaltlichen Abschluss des Verfahrens. Die gesamte Raumverträglichkeitsprüfung ist nach maximal sechs Monaten abzuschließen.
Nach Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung
Die gutachterliche Stellungnahme ohne Begründung wird nach Abschluss des Verfahrens im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht. Die gutachterliche Stellungnahme mit Begründung kann für fünf Jahre bei den betroffenen Gemeinden und Kreisen sowie bei der Regionalplanungsbehörde eingesehen werden. Sie ist auch auf dieser Internetseite der abgeschlossenen Verfahren einsehbar (siehe unten).
Aus der gutachterlichen Stellungnahme lassen sich noch keine Rechte ableiten. Sie ist vielmehr Grundlage für die sich anschließende Planfeststellung und von anderen Planungsträgern, wie in der Bauleitplanung, zu berücksichtigen.
Aktuelle Verfahren
An dieser Stelle finden Sie eine Liste mit aktuellen Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sollten keine Links angezeigt werden, befindet sich aktuell kein Verfahren in der Beteiligung.