Auslegung des Beschlusses im Planfeststellungsverfahren
Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa) Nr. 500/000/000 einschließlich aller notwendigen technischen Einrichtungen sowie landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Dorsten, Marl, Recklinghausen und Haltern am See im Kreis Recklinghausen sowie der Stadt Telgte im Kreis Warendorf
| Vorhabenträgerinnen: | |
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| Open Grid Europe GmbH (OGE) Kallenbergstr. 5 45141 Essen | Nowega GmbH Anton-Bruchausen-Straße 4 48147 Münster |
Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 31.10.2025 – Az.: 25.05.01.01-05/24 – ist der Plan die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa) auf dem Gebiet der Städte Dorsten, Marl, Recklinghausen und Haltern am See im Kreis Recklinghausen sowie der Stadt Telgte im Kreis Warendorf gemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und den §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden.
Die Auslegung des Planfeststellungbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EnWG auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom
19.11.2025 bis zum 02.12.2025 einschließlich
und ist vorher durch Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen angekündigt worden.
Bekanntmachung
Planunterlagen
An dieser Stelle können während der Dauer der Auslegung vom 19.11.2025 bis einschließlich zum 02.12.2025 die Planunterlagen eingesehen werden.