
Schwerbehindertenausweis
Mit dem Schwerbehindertenausweis können schwerbehinderte Menschen nachweisen, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und bestimmte Rechte haben, zum Beispiel bei Arbeitgeber:innen oder Behörden.
Im Schwerbehindertenausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls Merkzeichen eingetragen. Daraus ergibt sich, auf welche Leistungen oder Nachteilsausgleiche ein Anspruch besteht.
Der Ausweis kann zum Beispiel mit dem eingetragenen Merkzeichen "B" dazu berechtigen, beim Fahren mit Bus oder Bahn kostenlos eine Begleitperson mitzunehmen.
Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird und Sie in Ihrem Erst- oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht angegeben haben, dass Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wünschen. Sie können den Ausweis auch separat beantragen.
Bei einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 gilt man nicht als schwerbehindert und hat daher keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.