
Immissionsschutz
Um Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, genehmigt und überwacht die Bezirksregierung Münster als obere Immissionsschutzbehörde komplexe Gewerbe- und Industrieanlagen.
Die Umweltdezernate der Bezirksregierung Münster genehmigen komplexe Gewerbe- und Industrieanlagen und überwachen zudem, ob diese die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten. In den Zuständigkeitsbereich fallen die Arten von Anlagen, die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 4. BImSchV) genannt und zusätzlich im Anhang I der Zuständigkeitsverordnung (ZustVU) aufgeführt sind, oder Anlagen, die der Störfall-Verordnung (Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 12. BImSchV) unterliegen. Dies sind zum Beispiel Anlagen der
- Herstellung von chemischen Produkten (Chemieanlagen),
- petrochemischen Produktion (Raffinerien),
- Abfallverbrennung,
- Energieerzeugung (Kraftwerke),
- Textilverarbeitung unter Einsatz chemischer Stoffe,
- Zement-, Kalk- und Ziegelherstellung,
- Metallproduktion, Gießereien,
- Kohle- und Teerverarbeitung,
- Papierherstellung,
- Lagerung von gefährlichen Stoffe, Sprengstoffläger sowie
- Biogasherstellung (Biogasanlagen), soweit diese der Störfall-Verordnung unterfallen.
Für alle weiteren genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster zuständig.
Zu den Aufgaben der Überwachung gehören im Einzelnen die
- Emissionsüberwachung,
- Emissionsfernüberwachung von Luftschadstoffen,
- Anlageninspektionen,
- Überwachung von Lärm-, Geruchs-, Erschütterungsbelastungen,
- Überprüfung von Nachbarbeschwerden,
- Analyse von Emissionsdaten und Aufbereitung zur Berichterstattung und Veröffentlichung nach EU-Vorgaben,
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Meldung von Strafverfahren an die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW).