Bezirksregierung
Münster

Abteilung 5

Umwelt und Arbeitsschutz

Ingenieure, Naturwissenschaftler und Verwaltungsfachleute arbeiten in der Abteilung 5 interdisziplinär zusammen, um Natur und Umwelt zu erhalten und die Menschen am Arbeitsplatz zu schützen.

Zur Wahrung der Schutzinteressen sind insbesondere rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren und eine zielorientierte Überwachung sicher zu stellen. Dieses ist auch im Interesse der Unternehmen.

Das Aufgabenspektrum der Abteilung 5 umfasst die Förderung und Sicherung von Naturschutzgebieten, die Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen und die Abfallstromkontrolle, ​die Genehmigung und Überwachung von großen Industrieanlagen, den Bodenschutz, den Gewässer- und Hochwasserschutz, die Abwasserbeseitigung und Rohrfernleitungsanlagen. Der Arbeitsschutz ist verantwortlich für Betriebssicherheit, Strahlenschutz, Sprengstoffrecht, Geräte-, Produkt- und Arbeitssicherheit, Überwachung des Arbeitsverhältnisses sowie das Chemikalienrecht.

In den Bereichen Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft arbeitet die Abteilung medienübergreifend. Das bedeutet für den Anlagenbetreiber, dass er eine Ansprechperson für alle Fragestellungen zu seiner Anlage hat.

Die Abteilung 5 wird geleitet von Dr. Christel Wies.