Personalräte und Interessenvertretungen bei der Bezirksregierung Münster
Das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) bildet die gesetzliche Grundlage für die Bildung und Tätigkeit der Personalräte. Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte.