
Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR
Gesundheitsfachberufe und ihre Leistungserbringerinstitutionen, die nicht über eigene Körperschaften verfügen, denen die Aufgabe der Ausgabe von eHBA und SMC-B gesetzlich zugewiesen wurde, erhalten diese Karten bundesweit vom eGBR.
Angehörige von Heilberufen erhalten Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Die Telematikinfrastruktur umfasst u. a. die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept und die elektronischen Notfalldaten, d. h. die medizinischen Daten, die für die Notfallversorgung erforderlich sein können. Die Nutzung dieser Anwendungen erfolgt in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten.
Der Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur erfolgt an einem entsprechenden Kartenlesegerät mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Security Module Card Typ B (SMC-B). Der parallele Einsatz dieser beiden Instrumente zur Authentifizierung wird den hohen Anforderungen an den Patientendatenschutz gerecht.
eHBA Elektronischer Heilberufsausweis
Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung der Heilberufler:innen. Mit dem eHBA weisen sich Heilberufler:innen elektronisch aus.
SMC-B Security Module Card Typ B
Die SMC-B ist die Komponente für die Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution („Praxiskarte“). Die SMC-B ist ein elektronischer Schlüsselspeicher im SIM-Karten-Format, mit der sich zum Beispiel Apotheken, Praxen oder Pflegeeinrichtungen gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen.
eGBR Zuständigkeit des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
Ärztliches Fachpersonal, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apotheker:innen erhalten ihre eHBA und SMC-B über deren Kammern. Das eGBR ist für diejenigen Heilberufler:innen und diejenigen Leistungserbringerinstitutionen zuständig, die nicht über eigene Körperschaften verfügen, denen die Aufgabe der Ausgabe von eHBA und SMC-B gesetzlich zugewiesen wurde. So werden eHBA und SMC-B zum Beispiel an Pflegefachkräfte, Hebammen, Heilmittelerbringer:innen und Notfallsanitäter:innen bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben.
Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Im Rahmen des Ausgabeverfahrens arbeitet das eGBR mit verschiedenen Behörden und sonstigen Stellen im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die Berufserlaubnis der Heilberufler:innen bestätigen können.
Aktuell können die Angehörigen der folgenden Berufsgruppen ihren eHBA beim eGBR beantragen:
- Pflegefachleute
- Altenpfleger:innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Logopädinnen und Logopäden
- Podologinnen und Podologen
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Leistungserbringer:innen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Therapie (akademische Sprachtherapeutinnen und -therapeuten sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehrer:innen)
- Leistungserbringer:innen der Ernährungstherapie
- Hebammen
- Notfallsanitäter:innen
Des Weiteren können folgende Leistungserbringerinstitutionen ihre SMC-B beim eGBR beantragen:
- Betriebsstätten der Geburtshilfe
- Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
- Betriebsstätten der Physiotherapie
- Ergotherapiepraxen
- Logopädische Praxen
- Podologische Praxen
- Ernährungstherapeutische Praxen
Darüber hinaus wird das eGBR zukünftig auch Angehörigen weiterer Gesundheitsfachberufe den Erhalt eines eHBA und einer SMC-B-Karte ermöglichen.