
Juristische Referendar:innen
Nach der ersten juristischen Staatsprüfung beginnt das zweijährige Rechtsreferendariat (§ 30 Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW)). Zuständig für die Ausbildung während des Rechtsreferendariats ist das Oberlandesgericht Hamm.
Die Rechtsreferendarinnen und -referendare werden für die Dauer von zwei Jahren einem der hiesigen Landgerichte Münster oder Essen als Stammdienststelle zugeordnet.
Abfolge und Planung der Verwaltungsstation
Im neunten bis elften Monat des Referendariats findet die sogenannte Verwaltungsstation sowie die Arbeitsgemeinschaft (AG) Öffentliches Recht I statt (§ 35 Absatz 2 Nummer 3 JAG NRW). Die Zuweisung zu der Verwaltungsstation erfolgt durch die Bezirksregierung (§ 34 Absatz 1 JAG NRW).
Die AG findet entsprechend vom neunten bis elften Monat bei der Bezirksregierung statt (§ 43 Abs. 2 Nr. 3 JAG NRW).
Die Referendarinnen und Referendare beantragen mit den entsprechenden Formularen ihrer Stammdienststelle die Zuweisung zu der Verwaltungsstation sowie zu der AG Öffentliches Recht I. Die Anträge werden bei der Stammdienststelle eingereicht und von dieser dann zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Diesem Antrag ist in jedem
Fall eine Kopie der Bestätigung der Ausbildungsbehörde beizulegen, in welcher diese sich für den betreffenden Zeitraum zur Ausbildung in der Verwaltung bereit erklärt.
Folglich werden die Rechtsreferendarinnen und -referendare mit einer Verfügung in der Regel in die beantragte Verwaltungsstation sowie gleichzeitige Arbeitsgemeinschaft zugewiesen. Die Stammdienststelle sowie das Oberlandesgericht Hamm werden durch die Bezirksregierung Münster informiert.
Info
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Verwaltungsstation, ansonsten müssen Sie ggfls. einer Ihnen verkehrstechnisch ungünstig gelegenen Station zugewiesen werden. Station zugewiesen werden.
Die Zuweisung zu der Verwaltungsstation sowie zu der AG erfolgt in der Regel vier bis sechs Wochen vor deren Beginn.
Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I
Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I findet bei der Bezirksregierung parallel zu der Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Durchführung der AG des LG Münster erfolgt in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung Münster, die AG des LG Essen in der Regel in deren Räumlichkeiten. Vorgesehen sind zehn Arbeitsgemeinschaftstage zu je sechs Unterrichtsstunden à 60 Minuten, die in der Regel in wöchentlichen Abständen stattfinden und zwei Klausuren zu je fünf Stunden. Die AG-Leiter:innen versuchen zumeist einen regelmäßigen AG-Tag anzubieten. Die AG kann jedoch auch an wechselnden Wochentagen stattfinden. Die Arbeitsgemeinschaft wird in der Regel von einer Beamtin oder einem Beamten des ehemals höheren Dienstes geleitet. Sie kann auf zwei Arbeitsgemeinschaftsleiter:innen aufgeteilt werden.
Verwaltungsstation bei einer auswärtigen Behörde oder im Ausland
Für das Absolvieren der Verwaltungsstation bei einer auswärtigen Behörde außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Bezirksregierung Münster (z.B. bei einem Ministerium in Berlin) ist folgendes zu beachten: Eine Zuweisung zu einer auswärtigen Behörde kann, deren schriftliche Zusage vorausgesetzt, nur erfolgen, wenn die Referendarinnen und Referendare vor Ort gastweise an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen oder von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft befreit werden. Diesbezüglich sollten die Referendarinnen und Referendare dringend Kontakt mit der jeweiligen Sachbearbeitung bei dem zuständigen Oberlandesgericht Hamm aufnehmen.
Für das Absolvieren der Verwaltungsstation bei einer auswärtigen Behörde außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Bezirksregierung Münster im Ausland ist folgendes zu beachten: Die Verwaltungsstation kann auch bei einer geeigneten Ausbildungsstelle im Ausland absolviert werden. Dabei kommen insbesondere die Auslandsvertretungen der BRD wie Generalkonsulate und Botschaften, die AHK (Auslandshandelskammern) und weitere Verwaltungsbehörden im Ausland in Betracht. Bei einer Zuweisung in das Ausland erfolgt „automatisch“ eine Befreiung von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I.
Wird die Verwaltungsstation außerhalb der Europäischen Union absolviert, so muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ohne einen Nachweis über eine gültige Versicherung im EU-Nicht-Ausland kann keine Zuweisung ausgesprochen werden. Zuständig für eine mögliche Kostenübernahme ist die jeweilige Stammdienststelle.