Zentrale Bearbeitung von zivilrechtlichen Schadensersatz-Angelegenheiten (Regress)
Zivilrechtliche Angelegenheiten, bei denen Bedienstete der Bezirksregierung Münster oder Lehrkräfte der öffentlichen Schulen des Regierungsbezirkes betroffen sind.
Bei der Bearbeitung von Anträgen oder bei anderen Tätigkeiten können Fehler durch die Bediensteten der Bezirksregierung Münster oder durch Lehrkräfte passieren, die einen Schadensersatzanspruch einer oder mehrerer geschädigter Personen auslösen können.
Andererseits können, z.B. bei Unfällen, Bedienstete der Bezirksregierung Münster oder Lehrkräfte verletzt werden; dadurch können dem Land Nordrhein-Westfalen Kosten für die Heilbehandlung oder die Lohnfortzahlung entstehen.
Unter anderem werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Schadensersatzansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die verursachende Person aus Privat- und Dienstunfällen. Dazu gehören auch Unfälle von allen Lehrkräften der öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks Münster.
- Amtshaftung: Das Land Nordrhein-Westfalen kann für Schäden, die durch rechtswidriges und schuldhaftes Handeln von Bediensteten der Bezirksregierung oder von Lehrkräften des Regierungsbezirkes entstanden sind, haften.
Beispiele:
Eine Lehrkraft hat einen Unfall, der durch eine andere Person verursacht wurde, erlitten. Dem Land NRW sind dadurch Kosten entstanden.
Ein Bediensteter erteilt eine falsche Auskunft, die zu einem Schaden bei einem Bürger führt.
Am Flughafen warten Passagiere sehr lange in einer Schlange vor der Luftsicherheitskontrolle und verpassen das Flugzeug.