Bezirksregierung
Münster

Amtsblatt

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

Der Öffentliche Anzeiger wird als ständige Beilage des Amtsblatts herausgegeben. Er enthält alle Bekanntmachungen der Gerichte und Justizbehörden, soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen eine andere Art der Veröffentlichung vorgeschrieben ist.  

Der Öffentliche Anzeiger wird als ständige Beilage des Amtsblatts herausgegeben. Er enthält alle Bekanntmachungen der Gerichte und Justizbehörden, soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen eine andere Art der Veröffentlichung vorgeschrieben ist.  
 
Gerichtliche Bekanntmachungen erscheinen unter den Rubriken: 

  • Aufgebote
  • Konkurse, Vergleichs- und Entschuldungssachen
  • Vereinsregistersachen
  • Güterrechtsregistersachen
  • Verschiedene gerichtliche Angelegenheiten 

Bestellung und Veröffentlichungsgesuche 

Ältere Exemplare und die gedruckte Version mit öffentlichem Anzeiger können über folgende Kontaktdaten bezogen werden. 

Bezirksregierung Münster 
Dezernat 12 – Amtsblattverwaltung 
Domplatz 1-3 
48143 Münster 

Telefon: 0251 411-1097 
E-Mail: amtsblatt[at]brms.nrw.de (amtsblatt[at]brms[dot]nrw[dot]de) 

Veröffentlichungsgesuche sind ebenfalls an das Dezernat 12 – Amtsblattverwaltung zu richten. 

Kosten 

Jahresabonnement25 Euro zzgl. jährlich 51 Euro Versandkosten
Einzelpreis2 Euro zzgl. 2 Euro Versandkosten 

HINWEIS: 

Die im Internet veröffentlichten Amtsblätter – ohne öffentlichen Anzeiger – erscheinen „online″ ohne Gewähr. Rechtlich bindend ist weiterhin die gedruckte Version der Amtlichen Bekanntmachung.

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