Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster
Der Öffentliche Anzeiger wird als ständige Beilage des Amtsblatts herausgegeben. Er enthält alle Bekanntmachungen der Gerichte und Justizbehörden, soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen eine andere Art der Veröffentlichung vorgeschrieben ist.
Der Öffentliche Anzeiger wird als ständige Beilage des Amtsblatts herausgegeben. Er enthält alle Bekanntmachungen der Gerichte und Justizbehörden, soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen eine andere Art der Veröffentlichung vorgeschrieben ist.
Gerichtliche Bekanntmachungen erscheinen unter den Rubriken:
- Aufgebote
- Konkurse, Vergleichs- und Entschuldungssachen
- Vereinsregistersachen
- Güterrechtsregistersachen
- Verschiedene gerichtliche Angelegenheiten
Bestellung und Veröffentlichungsgesuche
Ältere Exemplare und die gedruckte Version mit öffentlichem Anzeiger können über folgende Kontaktdaten bezogen werden.
Bezirksregierung Münster
Dezernat 12 – Amtsblattverwaltung
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefon: 0251 411-1097
E-Mail: amtsblatt[at]brms.nrw.de (amtsblatt[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Veröffentlichungsgesuche sind ebenfalls an das Dezernat 12 – Amtsblattverwaltung zu richten.
Kosten
Jahresabonnement | 25 Euro zzgl. jährlich 51 Euro Versandkosten |
Einzelpreis | 2 Euro zzgl. 2 Euro Versandkosten |
HINWEIS:
Die im Internet veröffentlichten Amtsblätter – ohne öffentlichen Anzeiger – erscheinen „online″ ohne Gewähr. Rechtlich bindend ist weiterhin die gedruckte Version der Amtlichen Bekanntmachung.