Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des Personenstandsgesetzes (PStG) und die dazu ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der Personenstand umfasst Daten über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Todesfälle sowie Namensänderungen und des Transsexuellengesetzes.