Planfeststellung für den Neubau der Gasversorgungsleitung Heiden-Dorsten „HeiDo“ (Leitungsnummer 108) von der Gasdruckregelmessanlage Heiden-Borken bis zur Gasdruckregelmessanlage Dorsten Gescher einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Datteln, Dorsten und Sendenhorst sowie der Gemeinde Heiden
Auslegung des Beschlusses im Planfeststellungsverfahren
| Vorhabenträgerin |
|---|
| Open Grid Europe GmbH Bamlerstraße 1b 45141 Essen |
Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 29.10.2025 – Az. 25.05.01.01-11/23 – ist der Plan für den Neubau der Gasversorgungsleitung auf den Gebieten der Städte Datteln, Dorsten und Sendenhorst sowie der Gemeinde Heiden gemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NRW) und §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden.
Die Auslegung des Planfeststellungbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EnWG in der Zeit
vom 11. November 2025 bis zum 24. November 2025 einschließlich
auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster und ist vorher durch eine Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen angekündigt worden.
Bekanntmachung
Planunterlagen
Die Planunterlagen stehen ab dem 11.11.2025 an dieser Stelle zum Download bereit.