Gefahrenabwehr
Die Bezirksregierung ist Aufsichtsbehörde in den Bereichen Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen. Hierbei werden durch das Dezernat 22 – Gefahrenabwehr – koordinierende, unterstützende und vorbeugende Aufgaben in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wahrgenommen. Die Kampfmittelbeseitigung im Regierungsbezirk Münster wird allerdings durch die Bezirksregierung Arnsberg übernommen.
Für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr sind nach dem Gesetz über den Brandschutz die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen in erster Linie die Kommunen in eigener Verantwortung zuständig. Die Koordination, die fachtechnische und organisatorische Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe, sowie die Fachaufsicht erfolgt jedoch über die Bezirksregierung.
Bei sogenannten Großeinsatzlagen wie zum Beispiel wetterbedingte Ereignisse oder anderen Katastrophenszenarien unterstützt das Dezernat Gefahrenabwehr bei Bedarf die kommunalen Aufgabenträger durch das Heranführen von überörtlichen Einsatzkräften. Bei über das gewöhnliche Maß hinausgehendem Koordinierungsbedarf wird der Krisenstab der Behörde aktiviert.