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Schwerbehindertenrecht
Etwa jeder siebte Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung; das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.
Von einer Behinderung im gesetzlichen Sinne spricht man, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit des betreffenden Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist (§ 2 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX).
Auf den Seiten der Bezirksregierung Münster zum Thema Schwerbehindertenrecht finden Sie umfangreiche Informationen zu den folgenden Themengebieten: