Bezirksregierung
Münster

Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa)

Auslegung des Beschlusses im Planfeststellungsverfahren

Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 106/000/000 Dorsten-Hamborn (DoHa) (Abschnitt von der Station Dorsten bis zur Grenze des Regierungsbezirks Münster) einschließlich aller notwendigen technischen Einrichtungen und landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Dorsten, Datteln, und Sendenhorst sowie der Gemeinden Schermbeck und Bad Sassendorf.

Vorhabenträgerinnen:
Open Grid Europe GmbH
Bamler Straße 1b
45141 Essen
Thyssengas GmbH
Emil-Moog-Platz 13
44137 Dortmund

 

Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 10.11.2025 – Az. 25.05.01.01-06/24 – ist der Plan für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa) (Abschnitt von der Station Dorsten bis zur Grenze des Regierungsbezirks Münster) auf dem Gebiet der Städte Dorsten, Datteln, und Sendenhorst sowie der Gemeinden Schermbeck und Bad Sassendorf gemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NRW) und §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden.

Die Auslegung des Planfeststellungbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EnWG in der Zeit 

vom 20. November 2025 bis zum 03.12. 2025 einschließlich

auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster auf dieser Seite und ist vorher durch eine Bekanntmachung in der örtlichen Tageszeitung angekündigt worden.

Planunterlagen

An dieser Stelle können während der Dauer der Auslegung vom 20.11.2025 bis zum 03.12.2025 einschließlich die Planunterlagen eingesehen werden.