Auslegung des Beschlusses im Planfeststellungsverfahren
Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 106/000/000 Dorsten-Hamborn (DoHa) (Abschnitt von der Station Dorsten bis zur Grenze des Regierungsbezirks Münster) einschließlich aller notwendigen technischen Einrichtungen und landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Dorsten, Datteln, und Sendenhorst sowie der Gemeinden Schermbeck und Bad Sassendorf.
| Vorhabenträgerinnen: | |
|---|---|
| Open Grid Europe GmbH Bamler Straße 1b 45141 Essen | Thyssengas GmbH Emil-Moog-Platz 13 44137 Dortmund |
Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 10.11.2025 – Az. 25.05.01.01-06/24 – ist der Plan für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa) (Abschnitt von der Station Dorsten bis zur Grenze des Regierungsbezirks Münster) auf dem Gebiet der Städte Dorsten, Datteln, und Sendenhorst sowie der Gemeinden Schermbeck und Bad Sassendorf gemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NRW) und §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden.
Die Auslegung des Planfeststellungbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EnWG in der Zeit
vom 20. November 2025 bis zum 03.12. 2025 einschließlich
auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster auf dieser Seite und ist vorher durch eine Bekanntmachung in der örtlichen Tageszeitung angekündigt worden.
Bekanntmachung
Planunterlagen
An dieser Stelle können während der Dauer der Auslegung vom 20.11.2025 bis zum 03.12.2025 einschließlich die Planunterlagen eingesehen werden.