
Fachaufsicht
Die Zuständigkeit im Bereich des Schwerbehindertenrechts liegt in Nordrhein-Westfalen bei den kommunalen Aufgabenträgern (Kreise, kreisfreie Städte und Verbünde). Die Bezirksregierung Münster ist für ganz Nordrhein-Westfalen Widerspruchsbehörde und übt die Fachaufsicht aus.
Jährlich bearbeiten die kommunalen Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen circa 600.000 Verfahren, um den Grad der Behinderung (GdB) und gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) festzustellen. Rechtsgrundlage für die Feststellungsverfahren ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Fachaufsicht
Zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsanwendung wurde der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen die Fachaufsicht über die kommunalen Aufgabenträger im Schwerbehindertenrecht übertragen.
Die Bezirksregierung Münster erstellt fachliche Vorgaben zur einheitlichen Durchführung von Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht, entwickelt diese stetig fort und stellt landesweit die Einhaltung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen sicher.
Widerspruchsverfahren
Die Bezirksregierung Münster ist zudem Widerspruchsbehörde. Hier werden jährlich mehr als 60.000 Widerspruchsverfahren bearbeitet. Wenn Bürger:innen in ihrer Schwerbehindertenangelegenheit gegen eine Entscheidung eines kommunalen Aufgabenträgers Widerspruch erhoben haben und diesem nicht vollständig stattgegeben werden kann, erfolgt von hier die abschließende Prüfung und Entscheidung im Widerspruchsverfahren.
Beschwerden, Eingaben und Petitionen
Auch Beschwerden, Eingaben und Petitionen von Bürger:innen werden bei der Bezirksregierung Münster bearbeitet.