24. Umlegung Zollvereinring
Auslegung des Beschlusses im Planfeststellungsverfahren
Planfeststellung für die Änderung und den Betrieb der Erdgasleitungen:
- 24. Umlegung Leitung Nr. 1/200,
- 12. Umlegung Leitung Nr. 1/29 und
- 1. Umlegung Leitung Nr. 1/200/3
auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (Zollvereinring) einschließlich aller weiteren zu ihrem Betrieb notwendigen technischen Einrichtungen, insbesondere der Errichtung einer Armaturenstation, sowie der notwendigen Folgemaßnahmen als auch der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen.
| Vorhabenträgerin: |
|---|
| Open Grid Europe GmbH (OGE) Bamlerstr. 1b 45141 Essen |
Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 26.11.2025 – Az.: 25.05.01.01-07/24 – ist der Plan für die Änderung und den Betrieb der Erdgasleitungen Nr. 1/200, Nr. 1/29 und Nr. 1/200/3 auf dem Gebiet der Gelsenkirchen gemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.
Die Auslegung des Planfeststellungbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EnWG auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom
10.12.2025 bis zum 23.12.2025 einschließlich
und ist vorher durch Bekanntmachung in der örtlichen Tageszeitung angekündigt worden.
Planunterlagen
An dieser Stelle können während der Dauer der Auslegung vom 10.12.2025 bis einschließlich zum 23.12.2025 die Planunterlagen eingesehen werden.