Erweiterung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund
Die Flughafen Dortmund GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 30.09.2022 den Antrag auf Durchführung eines weiteren ergänzenden Verfahrens zur Erweiterung der Flugbetriebszeiten gestellt.
Das ergänzende Verfahren soll die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) erhobenen Abwägungsmängel mit Urteilen vom 26.01.2022 beheben. Diesbezüglich hatte das OVG NRW entschieden, dass die verlängerten Flugbetriebszeiten am Flughafen Dortmund in Gestalt der
Änderungsgenehmigung vom 01.08.2018 rechtswidrig und nicht vollziehbar sind, indem Lärmschutzbelange unzureichend begründet und festgestellt worden seien.